Ministerium für Kultur und Wissenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Als das für Hochschulen zuständige Ministerium obliegt dem MIWF die Hoheit u. a. in Fragen der Hochschulsteuerung, des Hochschulcontrollings sowie der Planung und Entwicklung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen.   
Als das für Hochschulen zuständige Ministerium obliegt dem MIWF die Hoheit u. a. in Fragen der Hochschulsteuerung, des Hochschulcontrollings sowie der Planung und Entwicklung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen.   


==Siehe auch==
==Siehe auch==
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Version vom 5. August 2014, 12:54 Uhr

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes NRW wurde im Jahre 2005 eingerichtet und umfasst im wesentlichen folgende fünf Tätigkeitsbereiche:

  • Universitäten und Fachhochschulen
  • Universitätskliniken
  • Kunst- und Musikhochschulen
  • Forschungseinrichtungen und
  • Technologieförderung

Als das für Hochschulen zuständige Ministerium obliegt dem MIWF die Hoheit u. a. in Fragen der Hochschulsteuerung, des Hochschulcontrollings sowie der Planung und Entwicklung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen.

Siehe auch


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-05