Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
(Studiengebühren an der ude) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
== Verwandte Seiten == | == Verwandte Seiten == | ||
*[[Semesterbeitrag]] | *[[Semesterbeitrag]] | ||
*[[Studienkredit]] | |||
*[[BAföG]] | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 29. August 2014, 08:33 Uhr
Die Studiengebühren wurden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten
Ausgleich
Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren, erhielten die Hochschulen vom Land NRW jährlich 249 Millionen Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung. Das Geld sollte ausschließlich zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen verwendet werden. Mittlerweile sind in ganz Deutschland die Studiengebühren abgeschafft. Niedersachsen, als letztes Bundesland, verabschiedet diese zum Wintersemester 2014/15.
Studiengebühren an der UDE
An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studiengebühren mehr erhoben. Bislang waren Gebühren in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an. Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Verwandte Seiten
Siehe auch
- Abschaffung Studiengebühren
- Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW
Dieser Artikel ist gültig bis 2014-09-30