Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''01. November 2014''': Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an Schulen in NRW <br>
*Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin 01.11.2014 ist abgelaufen.<br>


*Bewerbungen für den Einstellungstermin 01.05.2015 werden voraussichtlich ab Ende September 2014 möglich sein.  
*Bewerbungen für den Einstellungstermin 01.05.2015 werden voraussichtlich ab dem 06. Oktober 2014 möglich sein.  
Bitte halte die Termine strikt ein; in jedem Fall handelt es sich um Auschlussfristen!
Bitte halte die Termine strikt ein; in jedem Fall handelt es sich um Auschlussfristen!



Version vom 23. September 2014, 11:21 Uhr

Der Vorbereitungsdienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrerausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist für alle Schulformen in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.


Grundlegendes

  • Die 18 Monate des Vorbereitungsdienstes gliedern sich in 3 Phasen.
Erste Phase (3 Monate): Ausbildungsschule kennenlernen, Einarbeitung, Hospitationen, Unterricht unter Anleitung.
Zweite Phase (12 Monate): Ausbildung, auch mit selbstständig erteiltem Unterricht (BdU), snychron zu den Schulhalbjahren.
Dritte Phase (3 Monate): Abschluss der schulpraktischen Ausbildung (ohne BdU-Verpflichtung), Staatsprüfung.

[Quelle: Schule NRW Sonderausgabe Lehrerausbildung -01/2013]

  • Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der "Master of Education" oder eine Erste Staatsprüfung.
  • Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November.
  • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung).
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht. Davon entfallen auf den selbstständigen bedarfsdeckenden Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
  • Die Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung umfasst sieben Wochenstunden an ein oder zwei Seminartagen.
  • Die Zahl der Besuche pro Unterrichtsfach liegt nach wie vor bei fünf Stunden.


Bewerbung

Die Bewerbung sollte online an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt. Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen fünf Regierungsbezirken mehrere Seminarorte in denen sich Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung befinden. Eine Übersicht dazu findet ihr hier . Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen.

  • Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin 01.11.2014 ist abgelaufen.
  • Bewerbungen für den Einstellungstermin 01.05.2015 werden voraussichtlich ab dem 06. Oktober 2014 möglich sein.

Bitte halte die Termine strikt ein; in jedem Fall handelt es sich um Auschlussfristen!

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON 


Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-Bewerbungsverfahren eine eigene Seite eingerichtet: SEVON . Hier finden sich auch weitere Informationen, unter anderem zum Bewerbungsverfahren.

Hotline

Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1095

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienst

Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP).
Der Vorbereitungsdienst ist in 3 Phasen gegliedert:

  • 3 Monate: Einführung
  • 12 Monate: Bedarfsdeckender Unterricht
  • 3 Monate: Prüfungsvorbereitung und Durchführung (Kolloquium und 2 unterrichtspraktische Prüfungen)

Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung sollen im Zentrum des Vorbereitungsdienstes stehen.

Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum  und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.

Die Ausbildung der Lehramtsanwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein. Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs. Die Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbildern sowie bei Lehramtsanwärtern. Die Seminarausbilder legen im Einvernehmen mit dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat. Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.

Quelle:


Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Verwandte Seiten

Siehe auch


Dieser Artikel ist gültig bis 2014-12-15