FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 213: | Zeile 213: | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | ||
Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= | Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= | ||
Laut Rektoratsbeschluss sind die Masterstudiengänge im Lehramt zulassungsfrei. | Laut Rektoratsbeschluss sind die Masterstudiengänge im Lehramt im WiSe 2014/15 und SoSe 2015 zulassungsfrei. Die UDE hat für den Zugang zum Master of Education keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern eine Zulassungsbeschränkung (NC) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Masterordnungen der entsprechenden Fächer. Quer-/Seiteneinsteiger oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)Fächern, in den Bereichen Bildungswissenschaft und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) sowie die der Praktika. | ||
}} | }} |
Version vom 7. Oktober 2014, 13:36 Uhr
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Die neue Lehrerausbildung
Quellen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-03-04