Spracheingangstest: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Oktober 2014, 09:57 Uhr
Für Studienanfänger der sprachwissenschaftlichen Studiengänge ist zu Beginn des Studiums ein schriftlicher Spracheingangstest verbindlich. Das Bestehen des Tests ist nicht mit der Zulassung zum Studium verbunden, er hat jedoch Konsequenzen für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die zum Teil nur mit bestandenem Test besucht werden dürfen.
- Näheres zum Sprachtest Englisch
- Näheres zum Sprachtest Französisch
- Näheres zum Sprachtest Spanisch
- Näheres zu den Sprachkenntnissen für das Fach Türkisch
Aktuelles
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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18