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Version vom 17. November 2014, 08:33 Uhr
Die Schulleitung wird durch einen Schulleiter vertreten. Ihre Aufgabe ist die Leitung des Schulbetriebs. Die Leitung ist verantwortlich für das, was in der Schule geschieht oder nicht geschieht, auch im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutz. Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schularten unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.
Aufgaben
Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem
- Vertretung der Schule nach außen
- Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
- Einberufung und Leitung von Konferenzen
- Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung
Von der Schulleitung wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium und Öffentlichkeit agieren muss.
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18