Master: Unterschied zwischen den Versionen
(Breaks, Leerzeilen und co entnommen) |
|||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
=== Studierende ohne Lehramts-Bachelorabschluss der UDE === | === Studierende ohne Lehramts-Bachelorabschluss der UDE === | ||
Hast du deinen Bachelor-Abschluss mit Lehramtsoption an einer anderen Universität oder einen Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption erhalten, musst Du wie folgt verfahren: | Hast du deinen Bachelor-Abschluss mit Lehramtsoption an einer anderen Universität oder einen Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption erhalten, musst Du wie folgt verfahren: | ||
:1. Du reichst deine <blank text="Unterlagen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/antrag_auf_pruefung_der_gleichwertigkeit_des__ba-abschlusses_fuer_lehraemter.pdf</blank> beim [[Einschreibungswesen]] ein. | |||
:1. Du reichst deine <blank text="Unterlagen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/antrag_auf_pruefung_der_gleichwertigkeit_des__ba-abschlusses_fuer_lehraemter.pdf</blank> beim [[Einschreibungswesen]] ein. | :2. Die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen werden an die zuständigen Fachprüfungsausschüsse mit Bitte um [[Bachelor-Master:Gleichwertigkeitsprüfung|Gleichwertigkeitsprüfung]] weitergeleitet. | ||
:2. Die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen werden an die zuständigen Fachprüfungsausschüsse mit Bitte um [[Bachelor-Master:Gleichwertigkeitsprüfung|Gleichwertigkeitsprüfung]] weitergeleitet. | :3. Die Fachprüfungsausschüsse erstellen einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsmitteln). | ||
:3. Die Fachprüfungsausschüsse erstellen einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsmitteln). | |||
:4. Du legst den entsprechenden Bescheid bei der Einschreibung dem Einschreibungswesen vor (Fristen beachten) | :4. Du legst den entsprechenden Bescheid bei der Einschreibung dem Einschreibungswesen vor (Fristen beachten) | ||
Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen Fakultäten rechtsverbindliche Auskünfte. | |||
Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen Fakultäten rechtsverbindliche Auskünfte. | {{Zitat|Quelle=Quelle: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vom_bachelor_zum_master.shtml}} | ||
Quelle: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vom_bachelor_zum_master.shtml | |||
=== Studierende mit Lehramts-Bachelorabschluss der UDE === | === Studierende mit Lehramts-Bachelorabschluss der UDE === | ||
Hast du bereits deinen Bachelor-Abschluss an der Uni Duisburg-Essen erworben und möchtest nun auch hier dein Masterstudium beginnen, meldest du dich beim Einschreibungswesen und schreibst dich ein. Da das Studium für das kommende Winter- und das darauffolgende Sommersemester nicht zulassungsbeschränkt (<blank text="siehe hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/masterangebot_mit_la_142_151.pdf</blank>) ist, sollte dies ohne weitere Probleme möglich sein. | Hast du bereits deinen Bachelor-Abschluss an der Uni Duisburg-Essen erworben und möchtest nun auch hier dein Masterstudium beginnen, meldest du dich beim Einschreibungswesen und schreibst dich ein. Da das Studium für das kommende Winter- und das darauffolgende Sommersemester nicht zulassungsbeschränkt (<blank text="siehe hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/masterangebot_mit_la_142_151.pdf</blank>) ist, sollte dies ohne weitere Probleme möglich sein. | ||
Zur Einschreibung musst du dein Bachelorzeugnis vorlegen. Falls du noch kein Bachelorzeugnis hast, brauchst du ggf. eine schriftliche Bestätigung deiner Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Die Bescheinigung brauchst du nur für die Leistungen, die noch nicht im [[HISinOne]] eingetragen sind. | Zur Einschreibung musst du dein Bachelorzeugnis vorlegen. Falls du noch kein Bachelorzeugnis hast, brauchst du ggf. eine schriftliche Bestätigung deiner Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Die Bescheinigung brauchst du nur für die Leistungen, die noch nicht im [[HISinOne]] eingetragen sind. | ||
Wenn du dir sicher bist, dass alle deine Prüfungsleistungen bereits im HISinOne eingetragen sind, brauchst du keine zusätzliche Bescheinigung. | Wenn du dir sicher bist, dass alle deine Prüfungsleistungen bereits im HISinOne eingetragen sind, brauchst du keine zusätzliche Bescheinigung. | ||
Zeile 34: | Zeile 31: | ||
Hier gibt es eine Übersicht der Gemeinsamen Prüfungsordnungen für die entsprechenden Schulformen: | Hier gibt es eine Übersicht der Gemeinsamen Prüfungsordnungen für die entsprechenden Schulformen: | ||
* [[Media:Vbl_Master-LAgr.pdf|Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen]] | * [[Media:Vbl_Master-LAgr.pdf|Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen]] | ||
* [[Media:Vbl_2011-MasterLAHRG.pdf|Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen]] | * [[Media:Vbl_2011-MasterLAHRG.pdf|Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen]] |
Version vom 24. November 2014, 09:15 Uhr
Master allgemein
Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Unterschieden werden:
- konsekutive Masterstudiengänge: "Folge-Studium", welches inhaltlich auf dem Bachelor-Studium aufbaut
- nicht-konsekutive Masterstudiengänge: bauen inhaltlich nicht auf ein Bachelor-Studium auf
- Weiterbildungsmasterstudiengänge: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus
Bewerbung um einen Studienplatz für den Master of Education/Einschreibung in den Master of Education
Jeder, der an der Uni Duisburg-Essen einen Master beginnen möchte, muss sich dafür beim Einschreibungswesen bewerben bzw. einschreiben. Dabei gibt es für Interne, also Studenten, die auch ihren Bachelor bereits hier absolviert haben und Externe unterschiedliche Verfahren.
Studierende ohne Lehramts-Bachelorabschluss der UDE
Hast du deinen Bachelor-Abschluss mit Lehramtsoption an einer anderen Universität oder einen Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption erhalten, musst Du wie folgt verfahren:
- 1. Du reichst deine Unterlagen beim Einschreibungswesen ein.
- 2. Die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen werden an die zuständigen Fachprüfungsausschüsse mit Bitte um Gleichwertigkeitsprüfung weitergeleitet.
- 3. Die Fachprüfungsausschüsse erstellen einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsmitteln).
- 4. Du legst den entsprechenden Bescheid bei der Einschreibung dem Einschreibungswesen vor (Fristen beachten)
Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen Fakultäten rechtsverbindliche Auskünfte.
Studierende mit Lehramts-Bachelorabschluss der UDE
Hast du bereits deinen Bachelor-Abschluss an der Uni Duisburg-Essen erworben und möchtest nun auch hier dein Masterstudium beginnen, meldest du dich beim Einschreibungswesen und schreibst dich ein. Da das Studium für das kommende Winter- und das darauffolgende Sommersemester nicht zulassungsbeschränkt (siehe hier ) ist, sollte dies ohne weitere Probleme möglich sein.
Zur Einschreibung musst du dein Bachelorzeugnis vorlegen. Falls du noch kein Bachelorzeugnis hast, brauchst du ggf. eine schriftliche Bestätigung deiner Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Die Bescheinigung brauchst du nur für die Leistungen, die noch nicht im HISinOne eingetragen sind. Wenn du dir sicher bist, dass alle deine Prüfungsleistungen bereits im HISinOne eingetragen sind, brauchst du keine zusätzliche Bescheinigung.
Weitere Informationen: siehe Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §1 Absatz 5 für Grundschulen, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen bzw. 6 für Berufskollegs.
Master-Studium an der UDE (Master of Education (M.Ed.))
Für das Lehramtsstudium gilt: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang zwei Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Abschluss für alle Fächerkombinationen ist der Master of Education (M. Ed.). Dieser ist Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat).
Hier gibt es eine Übersicht der Gemeinsamen Prüfungsordnungen für die entsprechenden Schulformen:
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-09