Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs  oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag]]s für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag]] und [[Studienbeitrag]] (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.
 
 
{{Teaser|Text=Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.}}
Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs  oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag]]s für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag]] und [[Studienbeitrag]] (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.


Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.
Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.


<BLANK Text="Hier geht es zur Online-Rückmeldung">https://campus.uni-due.de/cm</BLANK>
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==Fristen und Termine==
==Fristen und Termine==
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"Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich."
"Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich."
'''Der Zeitraum für die Rückmeldung für das kommende Wintersemester 2014/15 ist vorbei.'''


Alle aktuellen Termine kannst du auch unserer Seite [[Semestertermine]] entnehmen.
Alle aktuellen Termine kannst du auch unserer Seite [[Semestertermine]] entnehmen.
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Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]:
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]:
*<blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/rueckmeldung.php</blank>
*<blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/rueckmeldung.php</blank>
== Siehe auch ==
*<BLANK Text="Fristen und Termine">http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml</BLANK>
*<BLANK Text="Allgemeine Informationen zur Rückmeldung">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml</BLANK>


== Verwandte Seiten==
== Verwandte Seiten==
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* [[Einschreibungswesen]]
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== Siehe auch ==
*<BLANK Text="Fristen und Termine">http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml</BLANK>
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Version vom 24. November 2014, 12:16 Uhr


Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.

Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester, der sich aus Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und Studienbeitrag (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.

Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.

Hier geht es zur Online-Rückmeldung 




Fristen und Termine

Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren (10 Euro) und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.

"Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich."

Alle aktuellen Termine kannst du auch unserer Seite Semestertermine entnehmen.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-01-30