European Credit Transfer System (ECTS): Unterschied zwischen den Versionen

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1. Als Basiswert gilt der Erwerb von 60 ECTS-Credits (siehe auch [[Leistungspunkte]]) pro Studienjahr. Dies entspricht dem von einem Vollzeitstudierenden zu erbringenden [[Arbeitsaufwand]] ([[workload]]) pro Jahr.
1. Als Basiswert gilt der Erwerb von 60 ECTS-Credits (siehe auch [[Leistungspunkte]]) pro Studienjahr. Dies entspricht dem von einem Vollzeitstudierenden zu erbringenden [[Arbeitsaufwand]] ([[workload]]) pro Jahr.


2. Um die Studierbarkeit zu gewährleisten, darf ein Zeitbudget von 1.500 bis 1.800 Stunden je Studienjahrt nicht überschritten werden. Ein Credit entspricht somit 25 bis 30 [[Arbeitsstunden]].
2. Um die Studierbarkeit zu gewährleisten, darf ein Zeitbudget von 1.500 bis 1.800 Stunden je Studienjahrt nicht überschritten werden. Ein Credit entspricht somit 25 bis 30 Arbeitsstunden.

Version vom 17. März 2008, 09:54 Uhr

Das European Credit Transfer System (kurz: ECTS) basiert auf folgenden Regeln:

1. Als Basiswert gilt der Erwerb von 60 ECTS-Credits (siehe auch Leistungspunkte) pro Studienjahr. Dies entspricht dem von einem Vollzeitstudierenden zu erbringenden Arbeitsaufwand (workload) pro Jahr.

2. Um die Studierbarkeit zu gewährleisten, darf ein Zeitbudget von 1.500 bis 1.800 Stunden je Studienjahrt nicht überschritten werden. Ein Credit entspricht somit 25 bis 30 Arbeitsstunden.