Hilfskräfte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Rechtschreibfehler, Gültigkeit)
(Selbstlink entnommen)
Zeile 1: Zeile 1:
Als [[Studentische Hilfskraft (SHK)]] (umgangssprachlich auch '''Hilfswissenschaftler''' oder kurz '''HiWi'''; früher auch '''Famulant''') werden an deutschen Hochschulen Studierende bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.
Als Studentische Hilfskraft (SHK) (umgangssprachlich auch Hilfswissenschaftler oder kurz HiWi; früher auch Famulant) werden an deutschen Hochschulen Studierende bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.


Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätigkeit vorliegen müssen, kannst du diesen <BLANK text ="Richtlinien">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/formulare/richtlinien_hilfskr__fte2010.pdf</BLANK> entnehmen.
Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätigkeit vorliegen müssen, kannst du diesen <BLANK text ="Richtlinien">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/formulare/richtlinien_hilfskr__fte2010.pdf</BLANK> entnehmen.

Version vom 15. Dezember 2014, 08:23 Uhr

Als Studentische Hilfskraft (SHK) (umgangssprachlich auch Hilfswissenschaftler oder kurz HiWi; früher auch Famulant) werden an deutschen Hochschulen Studierende bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.

Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätigkeit vorliegen müssen, kannst du diesen Richtlinien  entnehmen.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-10