FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen

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* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK> findest du Informationen den Einstellungschancen.
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK> findest du Informationen den Einstellungschancen.
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]].
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]].
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Frage 2: An wen richtet sich das Eignungspraktikum?|Text=
Frage 2: An wen richtet sich das Eignungspraktikum?|Text=
Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen '''mit Hochschulzugangsberechtigung''', die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen.
Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangsberechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen.


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Frage 27: Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?|Text=
Frage 27: Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?|Text=
Weitere Informationen findest du online unter <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>
Weitere Informationen findest du online unter <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>.


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Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-Bachelor absolviert wurde?|Text=
Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-Bachelor absolviert wurde?|Text=
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen Masterstudiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 CP nachzuholen sind 17. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden CP bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuholen, in den Masterstudiengang eingeschrieben werden 18. Beispiel: Absolvierte 2-Fach-Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des M.Ed. für HRGe, GyGe oder BK. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss 19. In der Regel fehlende Elemente sind die bildungswissenschaftlichen Anteile (inklusive Orientierungspraktikum) des lehrerbildenden Bachelorstudienganges, das Modul DaZ sowie das Eignungs- und das Berufsfeldpraktikum. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>.
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen Masterstudiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 CP nachzuholen sind 17. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden CP bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuholen, in den Masterstudiengang eingeschrieben werden 18. Beispiel: Absolvierte 2-Fach-Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des M.Ed. für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}}. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss 19. In der Regel fehlende Elemente sind die bildungswissenschaftlichen Anteile (inklusive Orientierungspraktikum) des lehrerbildenden Bachelorstudienganges, das Modul DaZ sowie das Eignungs- und das Berufsfeldpraktikum. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>.
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls CP aus dem Bereich der Fachdidaktik fehlen. Bei Anerkennung aller fachwissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für GyGe und BK rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den M.Ed. mit einem abgeschlossenen Fach-Bachelor eher in Ausnahmefällen möglich ist.  
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls CP aus dem Bereich der Fachdidaktik fehlen. Bei Anerkennung aller fachwissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den M.Ed. mit einem abgeschlossenen Fach-Bachelor eher in Ausnahmefällen möglich ist.  


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Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
Im Wintersemester 2014/2015 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter angeboten. Genauere Informationen findest du demnächst auf unseren Internetseiten.
Ab dem Wintersemester 2014/2015 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter angeboten. <!--Genauere Informationen findest du demnächst auf unseren Internetseiten.-->


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Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich ab dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. <b>Das Zeugnis muss allerdings bis zum 15. Dezember 2014 nachgereicht werden.</b>
Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich ab dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. '''Das Zeugnis muss allerdings bis zum 15. Dezember 2014 nachgereicht werden.'''


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Frage 7: Gibt es Übergangsregelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text=
Frage 7: Gibt es Übergangsregelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text=
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 CP im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z. B. 148 CP kannst du nicht vorstudieren!)</b> Im WS 2014/15 ist dies für Studierende möglich, die ihr Bachelorstudium mit Lehramtsoption im WS 2011/12 aufgenommen haben. Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_ba-ma/aktuelles/ubergangsregeln/140911_vorziehfaehige_Leistungen_M.Ed..pdf</blank>.
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 CP im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z. B. 148 CP kannst du nicht vorstudieren!)</b> Im WiSe 2014/15 ist dies für Studierende möglich, die ihr Bachelorstudium mit Lehramtsoption im WiSe 2011/12 aufgenommen haben. Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_ba-ma/aktuelles/ubergangsregeln/140911_vorziehfaehige_Leistungen_M.Ed..pdf</blank>.


<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 Leistungspunkte fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30LP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangsvoraussetzung für den M.Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>)
<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 Leistungspunkte fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30LP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangsvoraussetzung für den M.Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>)


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Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text=
Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text=
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester ist im Zeitraum vom 20. Oktober bis 07. November 2014. <b>Solltest Du also bis zum 07. November nicht in den Master eingeschrieben sein, kannst du dich erst wieder im darauffolgenden Semester für das Praxissemester anmelden.</b>
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester war im Zeitraum vom 20. Oktober bis 07. November 2014 möglich. <!-- <b>Solltest Du also bis zum 07. November nicht in den Master eingeschrieben sein, kannst du dich erst wieder im darauffolgenden Semester für das Praxissemester anmelden.</b> -->


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Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text=
Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text=
Die Anmeldung für das Praxissemester findet im Zeitraum vom 20.10.-07.11.2014 statt.
Die Anmeldung für das Praxissemester fand im Zeitraum vom 20.10. - 07.11.2014 statt.


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Frage 13: Wie läuft das mit der Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text=
Frage 13: Wie läuft das mit der Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text=
Wenn Du Dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für Deine Fächerkombination Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt hat. Aus dieser Liste suchst Du Dir Deine 5 Wunschschulen aus, diese kannst Du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird Dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für ALLE Anfragen sucht, musst Du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.
Wenn du dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für deine Fächerkombination Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt hat. Aus dieser Liste suchst du dir deine 5 Wunschschulen aus, diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für ALLE Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.


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Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text=
Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text=
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen Fächer findest Du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_zlb/2014_05_09_BlocktagemodellStudientagUDE.pdf</blank>.
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen Fächer findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_zlb/2014_05_09_BlocktagemodellStudientagUDE.pdf</blank>.


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Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungslehrern in der Praktikumsschule habe?|Text=
Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungslehrern in der Praktikumsschule habe?|Text=
Zunächst solltest Du Dich an den Praxissemesterbeauftragten der Schule oder den Schulleiter wenden. Danach am besten noch an Deinen ZfsL Betreuer, sowie das ZLB.
Zunächst solltest du dich an den Praxissemesterbeauftragten der Schule oder den Schulleiter wenden. Danach am besten noch an deinen ZfsL Betreuer, sowie das ZLB.


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Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text=
Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text=
Bei Fragen zum Praxissemester kannst Du Dich an das <blank text="Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank> wenden.
Bei Fragen zum Praxissemester kannst du dich an das <blank text="Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank> wenden.


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Version vom 29. Januar 2015, 10:05 Uhr


Die neue Lehrerausbildung

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    – Quelle: FAQ Lehramt 

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    Quellen

    Dieser Artikel ist gültig bis 2015-03-04