Einschreibungs- und Prüfungswesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Sachgebiet Einschreibungs- und | Das Sachgebiet Einschreibungs- und Prüfungs­wesen betreut im Bereich Einschreibungs­wesen die Studien­interessierten und Studierenden in Hin­blick auf Bewerbungs- und Zulassungs­verfahren in zulassungs­be­schränk­ten Studien­gängen, wickelt die Einschreibung in diesen und in den übrigen Studiengängen ab und lässt Zweit- und Gast­hörer zu. Fer­ner informiert es über die Studien­möglichkeiten und die Zu­lass­ungs- und Einschreibungs­voraus­setzungen. Außerdem werden von dort die Rechts­angelegen­heiten bei der Erhebung von Studien­beiträgen be­ar­bei­tet. Im Bereich Prüfungs­wesen bereitet es die Abnahme von Prü­fung­en vor und wickelt diese ab.}} | ||
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Der Bereich | Der Bereich Einschreibungs­wesen ist primär für Bewerbung, Einschreibung, Rück­mel­dung und Studien­beiträge zuständig. Dies umfasst u. a. Dienst­leistungen wie die allge­meine Information in den genannten Bereichen, [[Immatrikulation]] und [[Exmatrikulation]] sowie die Ausgabe von [[Studierendenausweis|Studierenden­ausweisen]]. | ||
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Version vom 23. April 2015, 11:40 Uhr
Dienstgebäude
Die Büros des Einschreibungswesens sind in Essen im Gebäudebereich T03 R00 und in Duisburg im Bereich SG zu finden.
Die Büros des Prüfungswesens sind in Essen im Gebäudebereich V15 R00 und in Duisburg im Bereich SG zu finden.
Bereich Einschreibungswesen
Der Bereich Einschreibungswesen ist primär für Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und Studienbeiträge zuständig. Dies umfasst u. a. Dienstleistungen wie die allgemeine Information in den genannten Bereichen, Immatrikulation und Exmatrikulation sowie die Ausgabe von Studierendenausweisen.
Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Büros
Bereich Prüfungswesen
Der Bereich Prüfungswesen, vormals das zentrale Prüfungsamt, ist für die Anerkennung von Studienleistungen, deren Speicherung und das Ausstellen von entsprechenden Dokumenten zuständig.
Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Büros
Siehe auch
Homepage Einschreibungs- und Prüfungswesen
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-01