Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

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Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslands­aufent­halte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:   
Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslands­aufent­halte können an­ge­rech­net werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:   
* Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
* Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
* Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
* Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums

Version vom 8. Mai 2015, 09:09 Uhr

Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslands­aufent­halte können an­ge­rech­net werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:

  • Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
  • Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
  • Erwerb der Hochschulreife im Zielland
  • zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-10-18