Gesetze und Verordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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*Das [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]], die [[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)]] bzw. [[Lehramtszugangsverordnung]] und die [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]] findest du auf den Seiten des <Blank text="Schulministeriums NRW">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/index.html</BLANK>. | *Das [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]], die [[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)]] bzw. [[Lehramtszugangsverordnung]] und die [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]] findest du auf den Seiten des <Blank text="Schulministeriums NRW">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/index.html</BLANK>. | ||
*Gesetze zum Hochschulrecht findest du auf den Seiten des <BLANK text="Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie">http://www. | *Gesetze zum Hochschulrecht findest du auf den Seiten des <BLANK text="Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie">http://www.wissenschaft.nrw.de/hochschule/hochschulrecht/hochschulzukunftsgesetz/</BLANK> ([[MIWFT]]) des Landes NRW. | ||
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Version vom 8. Juni 2015, 09:51 Uhr
Die Anforderungen und Vorgaben der zweiphasigen Lehrerausbildung sind durch verschiedene Gesetzestexte vorgegeben. Dabei gibt es folgende Gesetze und Verordnungen:
- Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG), die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) bzw. Lehramtszugangsverordnung und die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) findest du auf den Seiten des Schulministeriums NRW .
- Gesetze zum Hochschulrecht findest du auf den Seiten des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (MIWFT) des Landes NRW.
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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-12-08