Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(interne Links eingefügt) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Voraussetzung für ein | Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Infor­mationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]). | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 12. Juni 2015, 07:53 Uhr
Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschulreife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW (MSW) und das Wissenschaftsministerium NRW (MIWF).
Siehe auch
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-09