Bachelor-Master: Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO): Unterschied zwischen den Versionen

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An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine <blank text="gemeinsame Prüfungs&shy;ordnung (GPO)">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> für alle Bachelor- und Master&shy;studien&shy;gänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Be&shy;stim&shy;mungen der Studiengänge geregelt, z. B. fach&shy;über&shy;greifende Zugangs&shy;voraussetzungen zum Studium. Die näheren Be&shy;stim&shy;mungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fach&shy;prüfungs&shy;ordnungen (FPO), z. B. fach&shy;spezifische Zugangs&shy;voraussetzungen wie besondere Sprach&shy;kenntnisse.
An der [[Universität Duisburg-Essen]] gilt jeweils eine <blank text="gemeinsame Prüfungs&shy;ordnung (GPO)">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> für alle Bachelor- und Master&shy;studien&shy;gänge einer [[Schulformen|Schulform]]. Darin sind die allgemeinen Be&shy;stim&shy;mungen der Studiengänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fach&shy;über&shy;greifende Zugangs&shy;voraussetzungen]] zum Studium. Die näheren Be&shy;stim&shy;mungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden [[Fachprüfungsordnungen]] (FPO), z. B. [[fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fach&shy;spezifische Zugangs&shy;voraussetzungen]] wie besondere Sprach&shy;kenntnisse.


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Version vom 12. Juni 2015, 08:03 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO)  für alle Bachelor- und Master­studien­gänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studiengänge geregelt, z. B. fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fach­spezifische Zugangs­voraussetzungen wie besondere Sprach­kenntnisse.

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