Landesprüfungsamt I NRW (LPA): Unterschied zwischen den Versionen

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seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.}}
seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.}}
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Version vom 16. September 2015, 11:07 Uhr



Bitte beachtet: seit dem 22. Mai 2015 befindet sich das LPA im Rotationsgebäude S06 S03 B34.

Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und hat seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.

Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischen­prüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du hier . Der Internetauftritt  des Landesprüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf.


Ansprechpartnerinnen

(nach Buchstaben der Familiennamen der Kandidatinnen und Kandidaten)

  • LPO 2003 A - C + T - Z
Frau Ulrike Schäfer
Telefon: +49 201 183 7362
Raum: S06 S03 B18
  • LPO 2003 D - H
Frau Kornelia Mailath
Telefon: +49 201 183 7321
Raum: S06 S03 B81
  • LPO 2003 I - Q
Frau Kirsten Ingenbleek
Telefon: +49 201 183 7361
Raum: S06 S03 B24
  • LPO 2003 R + S
Frau Sibel David
Telefon: +49 201 183 7382

Sprechzeiten Essen

  • Telefonsprechzeiten
Dienstag 13:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 11:00 - 12:00 Uhr
Freitag 10:00 - 11:00 Uhr
  • Geschäftsstelle
Montag 12:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr (auch Leitung)

Webseite

Fristen und Termine

Die aktuellen Fristen, die für die Prüfungsanmeldungen eingehalten werden müssen, findest du hier.

Zur besseren Planung wurden zwei Dokumente mit den Ausschluss­fristen erstellt.





Dieser Artikel ist gültig bis 2015-12-23

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