Bachelor-Master: Orientierungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Orientierungspraktikum | Das Orientierungspraktikum (OP) zählt zum bildungswissenschaftlichen Studium und ist dort in das Modul C (Praxismodul Orientierung) eingebettet. Es umfasst neben einer schulischen Praxisphase (Umfang 80 Zeitstunden), universitäre Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung sowie zur Begleitung und Nachbereitung. Insgesamt erstreckt sich das OP über das 3. und 4. Semester des Bachelor-Studiums. Die schulische Praxisphase selbst beginnt in der vorlesungsfreien Zeit des dritten Semesters und gliedert sich in ein einwöchiges Blockpraktikum und ein direkt daran anschließendes schulhalbjahrbegleitendes Praktikum. | ||
Das OP wird durch die [[Bildungswissenschaften (Fakultät)|Fakultät für Bildungswissenschaften]] verantwortet.}} | |||
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Version vom 14. Oktober 2015, 15:17 Uhr
Das Orientierungspraktikum ist in das Modul C „Praxismodul Orientierung“ eingebettet. Es besteht aus:
- Lehrveranstaltung
- schulische Praxisphase
- Modulportfolio (gilt als Modulabschlussprüfung)
Die Themen der begleitenden Veranstaltungen sind für alle Schulformen ähnlich:
- Erziehung und soziale Interaktion
- Umgang mit Heterogenität
- Kommunikation und Interaktion
- Diagnose und Beratung
- fächerübergreifende Sprachförderung
- Übergänge (nur für Lehramt Grundschule)
Zu belegende Veranstaltungen
Lehramt für G und HRGe
- Veranstaltung C3 „Lehr-/Lernprozesse beobachten und verstehen“ ist die Vorbereitung für das Orientierungspraktikum.
- Veranstaltung C4 „Reflexion von Bildungsarrangements“ begleitet das Praktikum und bereitet es nach.
Lehramt für GyGe und BK
- Veranstaltung C1.1 „Reflexion von Bildungsarrangements Teil I“ ist die Vorbereitung für das Orientierungspraktikum.
- Veranstaltung C1.2 „Reflexion von Bildungsarrangements Teil II“ begleitet das Praktikum und bereitet es nach.
Ablauf des Praktikums
Das Praktikum ist so gegliedert, dass du zu Beginn ein einwöchiges Blockpraktikum mit 20 Stunden ableistest, um die Schule kennenzulernen. Direkt im Anschluss an die Blockphase schließt sich die schulhalbjahresbegleitende Phase an. Du gehst einmal in der Woche in die Schule und führst dort Hospitationen (im Umfang von insgesamt 20 Std.) sowie dein eigenes Projekt (mit insgesamt 40 Std.) durch.
Die schulische Praxisphase umfasst also insgesamt 80 Stunden. Um den Aufenthalt an der Schule bestmöglich mit den Anwesenheitspflichten an der Uni zu koordinieren, hilft dir das Zeitfenstermodell. Über folgenden Link erfährst du die möglichen freien Tage im 3. und 4. Semester. Beachte dabei, dass du mit mit beiden Fächern in der Regelstudienzeit, bzw. im gleichen Semester sein musst.
Die Praxisphase ist einerseits gestaltet durch die im Rahmen der Lehrveranstaltungen (Seminar und Vorlesung) gestellten Beobachtungsaufgaben, andererseits gestalten die Studierenden in Absprache mit der jeweiligen Schule ihr Projekt eigenverantwortlich und dokumentieren dies im Modulportfolio.
Mögliche Projekte:
- Planung und Durchführung von schulischen Arbeitsgemeinschaften
- Planung und Durchführung von Exkursionen, Ausflügen o. ä. (auch im Rahmen von Klassenfahrten)
- Unterstützung einzelner Schüler oder kleiner Schülergruppen bei der Lernorganisation
- Aufarbeitung von Unterrichtsstoff oder selbständigen Projekten (z. B. im Rahmen von Drehtürmodellen oder Förderunterricht)
- Unterstützung bei lernprozessbegleitender Diagnostik (z. B. durch systematische Beobachtung, Auswertung von diagnostischen Verfahren etc.)
Anmeldung
Die Anmeldephase für das WiSe 2014/15 ist abgelaufen.
Für die Modulabschlussprüfung (Abgabe des Portfolios) bist du automatisch über deinen Dozenten angemeldet.
WICHTIG: Studierende, die bei ihrem ersten Versuch die Modulabschlussprüfung nicht bestanden haben, müssen sich aber im vorgegebenen Anmeldezeitraum im HISinOne für die erneute Abgabe anmelden.
Bitte achte auf weitere Informationen auf der Homepage des ZLB, Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro und auf der Homepage der Fakultät Bildungswissenschaften .
Wichtige Hinweise
Zugang zum Praktikum und Begleitveranstaltungen
Aufgrund der Änderung der Fachprüfungsordnung Bildungswissenschaften für die Schulformen G, HRGe und GyGe:
Seit dem SoSe 2012 setzt die Teilnahme am Modul C „Praxismodul Orientierung“ und am Orientierungspraktikum den erfolgreichen Abschluss des Moduls B „Entwicklung, Lernen, Diagnose“, sowie im Modul A „Bildung, Erziehung, Unterricht“ die erfolgreiche Teilnahme an der Klausur im Modulteilbereich A1 „Allgemeine Pädagogik“ und/oder A2 „Allgemeine Didaktik“ voraus.
Die Modulteilprüfung in A3 (G, HRGe, GyGe) muss bei Belegung des Moduls C noch noch nicht vorliegen, spätestens aber bis zur Belegung des Moduls D!
Fachprüfungsordnungen Bildungswissenschaft
Darf ich mir die Praktikumsschule selbst aussuchen?
Seit dem SoSe 2014 kann jeder Studierende seine Praktikumsschule selbstständig auswählen und Kontakt mit dieser aufnehmen, solange diese nicht durch die Begleitveranstaltung festgelegt wird. In dem Fall wirst du einer Kooperationsschule zugewiesen. In jedem Fall darfst du dein Orientierungspraktikum nicht an deiner Abiturschule absolvieren.
Der Platz muss dem Praktikumsbüro im Sommersemster bis zum 15. August / im Wintersemester bis zum 15. Janauar mitgeteilt werden.
Ansprechpartner
Bei inhaltlichen Fragen wende dich bitte an die Fakultät für Bildungswissenschaften:
- Studiengangskoordination Lehramt
- Catharina Suttkus (catharina.suttkus@uni-due.de)
- Raum: B.03.02 (Weststadttürme)
- Sprechzeiten: Do 10:00 - 11:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Sekretariat:
- Silvia Poger (silvia.poger@uni-due.de)
- Raum: A.07.04 (Weststadttürme)
Bei Fragen zur Anmeldung wende dich bitte an das Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB .
Nachweis des Schulaufenthalts
- Vordruck für den Nachweis des Orientierungspraktikums
- Nachweis des Schulaufenthalts im Rahmen des Orientierungspraktikums - Englisch (Falls du das Praktikum im Ausland absolviert hast)
Bilanzierungsbogen für das Portfolio
Reflexionsbögen für das Portfolio
- Reflexionsbogen zu Standard 1
- Reflexionsbogen zu Standard 2
- Reflexionsbogen zu Standard 3
- Reflexionsbogen zu Standard 4
Rückmeldeverfahren MentOR
Das Mentoring im Rahmen des Orientierungspraktikums ist laut Fachprüfungsordnungen für das bildungswissenschaftliche Studium für alle Lehrämter gemäß §3 verpflichtend: „Im bildungswissenschaftlichen Studium mit der Lehramtsoption (G, HRGe, GyGe, BK) ist im Rahmen des Orientierungspraktikums die Teilnahme an einem onlinegestützten Rückmeldeverfahren mit Mentoringelementen für alle Studierenden verpflichtend.“ Nähere Informationen findest du auf unserer Seite zum MentOR Programm.
Siehe auch
Verwandte Seiten
- Praxisphasen
- Zeitfenstermodell
- Praxiselementeerlass
- Modulportfolio
- Mentoring im Lehramt
- MentOR
- Verschwiegenheitserklärung
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-11-01