Numerus Clausus (NC): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Oktober 2015, 16:11 Uhr
Numerus Clausus (NC) (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der „geschlossenen Anzahl“ wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als „Abiturnotendurchschnitt“ ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.
Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, kannst du im Detail hier nachlesen.
Eine Erklärung über die Vergabeverfahren geben die Seiten des Einschreibewesens . Dort finden sich auch die Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung .
Siehe auch
- NC vom Einschreibungswesen
- Ergebnisse der letzten Semester
- Zulassungsbeschränkungen in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester
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Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-15