Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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*Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und | *Grundsätze aufstellen für [[Studienordnung|Studien-]], [[Prüfungsordnung|Prüfungs-]] und [[Promotion|Promotionsordnungen]] der [[Fakultät|Fakultäten]], zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbund­studiums, des Wissens- und Techno­logie­transfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privat­rechtlichen Dienst­verhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter haupt­beruflicher Mitarbeiter. | ||
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Version vom 30. November 2015, 17:46 Uhr
Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kann der Senat
- Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Universitätseinrichtungen, zu den Forschungsschwerpunkten der Universität, zur Funktionsbeschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren
- Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbundstudiums, des Wissens- und Technologietransfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter hauptberuflicher Mitarbeiter.
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Dieser Artikel ist gültig bis 2016-03-08