Landesprüfungsamt I NRW (LPA): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Hinweis|Text=Bitte beachtet: seit dem 22. Mai 2015 befindet sich das LPA im Rotationsgebäude S06 S03 B34.}}
{{Hinweis|Text=Bitte beachtet: seit dem 15. Januar 2016 befindet sich das LPA wieder im Gebäude V15.}}
{{Teaser|Text=Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des [[Ministerium für Schule und Weiterbildung|Ministeriums für Schule und Weiterbildung]] und hat
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seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.}}
seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.}}
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:Frau Ulrike Schäfer     
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*LPO 2003 I - Q
:Frau Kirsten Ingenbleek   
:Frau Kirsten Ingenbleek   
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*LPO 2003 R  +  S  
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:Frau Sibel David
:Telefon: +49 201 183 7382  
:Telefon: +49 201 183 7382
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Version vom 15. Januar 2016, 09:24 Uhr



Bitte beachtet: seit dem 15. Januar 2016 befindet sich das LPA wieder im Gebäude V15.

Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und hat seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.

Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischen­prüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du hier . Der Internetauftritt  des Landesprüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf.

Ansprechpartnerinnen

(nach Buchstaben der Familiennamen der Kandidatinnen und Kandidaten)

  • LPO 2003 A - C + T - Z
Frau Ulrike Schäfer
Telefon: +49 201 183 7362
Raum: V15 R02 G39
  • LPO 2003 D - H
Frau Kornelia Mailath
Telefon: +49 201 183 7321
Raum: V15 R02 G43
  • LPO 2003 I - Q
Frau Kirsten Ingenbleek
Telefon: +49 201 183 7361
Raum: V15 R02 G36
  • LPO 2003 R + S
Frau Sibel David
Telefon: +49 201 183 7382
Raum: V15 R02 G46

Sprechzeiten Essen

  • Telefonsprechzeiten
Dienstag 13:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 11:00 - 12:00 Uhr
Freitag 10:00 - 11:00 Uhr
  • Geschäftsstelle
Montag 12:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr (auch Leitung)

Webseite

Fristen und Termine

Die aktuellen Fristen, die für die Prüfungsanmeldungen eingehalten werden müssen, findest du hier.

Zur besseren Planung wurden zwei Dokumente mit den Ausschluss­fristen erstellt.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2016-01-10