Landesprüfungsamt I NRW (LPA): Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.}} | seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.}} | ||
Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischen­prüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du <blank text="hier">http://prüfungsamt.nrw.de/_boxen/Box1a/Aufgaben-LPA/index.html</blank>. Der <blank text="Internetauftritt">http://prüfungsamt.nrw.de/index.html</blank> des Landesprüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf. | Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischen­prüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du <blank text="hier">http://prüfungsamt.nrw.de/_boxen/Box1a/Aufgaben-LPA/index.html</blank>. Der <blank text="Internetauftritt">http://prüfungsamt.nrw.de/index.html</blank> des Landesprüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf. | ||
==Sprechzeiten== | |||
'''Persönliche Sprechzeiten''' | |||
montags: 12:00 Uhr bis 14.00 Uhr | |||
mittwochs: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (auch Leitung) | |||
Bitte sehen Sie von Telefonanrufen während der vorgenannten Sprechzeiten ab und nutzen Sie die | |||
'''Telefonische Sprechzeiten''' | |||
Dienstag 13-15 Uhr - Donnerstag 10-12 Uhr | |||
==Ansprechpartnerinnen== | ==Ansprechpartnerinnen== | ||
Zeile 28: | Zeile 37: | ||
:Telefon: +49 201 183 7382 | :Telefon: +49 201 183 7382 | ||
:Raum: V15 R02 G46 | :Raum: V15 R02 G46 | ||
==Webseite== | ==Webseite== |
Version vom 15. Januar 2016, 09:33 Uhr
Bitte beachtet: seit dem 15. Januar 2016 befindet sich das LPA wieder im Gebäude V15.
Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du hier . Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf.
Sprechzeiten
Persönliche Sprechzeiten montags: 12:00 Uhr bis 14.00 Uhr mittwochs: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (auch Leitung) Bitte sehen Sie von Telefonanrufen während der vorgenannten Sprechzeiten ab und nutzen Sie die
Telefonische Sprechzeiten Dienstag 13-15 Uhr - Donnerstag 10-12 Uhr
Ansprechpartnerinnen
(nach Buchstaben der Familiennamen der Kandidatinnen und Kandidaten)
- LPO 2003 A - C + T - Z
- Frau Ulrike Schäfer
- Telefon: +49 201 183 7362
- Raum: V15 R02 G39
- LPO 2003 D - H
- Frau Kornelia Mailath
- Telefon: +49 201 183 7321
- Raum: V15 R02 G43
- LPO 2003 I - Q
- Frau Kirsten Ingenbleek
- Telefon: +49 201 183 7361
- Raum: V15 R02 G36
- LPO 2003 R + S
- Frau Sibel David
- Telefon: +49 201 183 7382
- Raum: V15 R02 G46
Webseite
Fristen und Termine
Die aktuellen Fristen, die für die Prüfungsanmeldungen eingehalten werden müssen, findest du hier.
Zur besseren Planung wurden zwei Dokumente mit den Ausschlussfristen erstellt.
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-01-10