Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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*wählt den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören, | *wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören, | ||
*beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind ([[Senat]], [[Rektorat]], [[Hochschulrat]]), | *beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind ([[Senat]], [[Rektorat]], [[Hochschulrat]]), | ||
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Version vom 31. Januar 2016, 10:27 Uhr
Der Vorstand besteht aus:
- 11 Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern: je einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden Fakultäten für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Ingenieurwissenschaften, und je zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern aus der Fakultät für Bildungswissenschaften und der Fakultät für Geisteswissenschaften,
- vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
- drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
- drei Studierenden
- sowie beratend dem Prorektor für Studium und Lehre, der Geschäftsführerin des ZLB, einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer aus dem Institutsrat des Zentrums für empirische Bildungsforschung (ZeB) und einer Vertreterin oder einem Vertreter der ZfsL.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...
- wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
- wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
- beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind (Senat, Rektorat, Hochschulrat),
- setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
- ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig,
- entscheidet über Grundsatzangelegenheiten des Zentrums,
- beschließt die Jahresplanung,
- beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,
- entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
- beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.
Siehe auch
Mehr Informationen findest du auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung .
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-08-01