Kanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kanzler ist der obere Verwaltungs­chef und Dienst­vorgesetzter des nicht­wissen­schaftlichen bzw. nicht­künstlerischen Personals. Er ist zuständig für den Haushalt, die Liegen­schaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungs­aufgaben.  
Der Kanzler ist der obere Verwaltungs­chef und Dienst­vorgesetzter des nicht­wissen­schaftlichen bzw. nicht­künstlerischen Personals. Er ist zuständig für den Haushalt, die Liegen­schaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungs­aufgaben.  


An der Universität Duisburg-Essen ist zur Zeit Dr. Rainer Ambrosy Kanzler.
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Version vom 4. Februar 2016, 11:37 Uhr


Der Kanzler ist der obere Verwaltungs­chef und Dienst­vorgesetzter des nicht­wissen­schaftlichen bzw. nicht­künstlerischen Personals. Er ist zuständig für den Haushalt, die Liegen­schaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungs­aufgaben.

An der Universität Duisburg-Essen ist zur Zeit Dr. Rainer Ambrosy Kanzler.

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