Dekanate: Unterschied zwischen den Versionen

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==Fakultätsrat==
==Fakultätsrat==
Der Fakultätsrat, ehemals Fachbereichsrat, ist das oberste Gremium jeder [[Fakultät]], der sich aus Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammensetzt.  
Der Fakultätsrat, ehemals Fachbereichsrat, ist das oberste Gremium jeder [[Fakultät]], der sich aus Professorinnen und Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-​wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammensetzt.  
Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Profesoren und neue Studienordnungen.
Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Professorinnen und Professoren und neue Studienordnungen.


===Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:===
===Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:===
* acht Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer  
* acht Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
* je zwei Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter
* je zwei Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
* drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.
* drei Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden


Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter der anderen Gruppen zwei Jahre.<br>
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitgliederinnen und Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter der anderen Gruppen zwei Jahre.<br>
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind dagegen die Mitglieder des Dekanats.
Nicht stimmberechtigte Mitgliederinnen und Mitglieder des Fakultätsrates sind dagegen die Mitgliederinnen und Mitglieder des Dekanats.


== Siehe auch ==  
== Siehe auch ==  

Version vom 24. Februar 2016, 11:03 Uhr


Auf der Homepage der UDE  werden zu den verschiedenen Fakultäten die Dekanate aufgelistet.

Dekan

Der Dekan leitet einen Fachbereich bzw. eine Fakultät einer Hochschule. Dekan, Prodekan und Studiendekan bilden gemeinsam das Dekanat. Von den Mitgliedern des Dekanats vertritt der Dekan den Fachbereich/die Fakultät innerhalb der Universität. Er ist Vorsitzender des Fachbereichsrats bzw. Fakultätsrats.

Dekane der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten




Prodekan

Der Prodekan ist der Stellvertreter des Dekans. Er wird vom Dekan vorgeschlagen und vom Fakultätsrat gewählt.

Prodekane der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten

Studiendekan

Der Studiendekan wird auf Vorschlag der Fachschaftsvertretung vom Fakultätsrat gewählt. Er ist Ansprechpartner für organisatorische, klausurtechnische und praktische Probleme, die während des Studiums auftauchen.

Studiendekane der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat, ehemals Fachbereichsrat, ist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus Professorinnen und Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-​wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammensetzt. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Professorinnen und Professoren und neue Studienordnungen.

Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:

  • acht Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • je zwei Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • drei Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitgliederinnen und Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter der anderen Gruppen zwei Jahre.
Nicht stimmberechtigte Mitgliederinnen und Mitglieder des Fakultätsrates sind dagegen die Mitgliederinnen und Mitglieder des Dekanats.

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-06-18