Studierendenausweis: Unterschied zwischen den Versionen
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== Hinweise zur Benutzung == | == Hinweise zur Benutzung == | ||
* Wie du die Karte für die [[Bibliothek]] freischalten kannst, erfährst du <blank text="hier"> | * Wie du die Karte für die [[Bibliothek]] freischalten kannst, erfährst du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/ub/abisz/anmeldung.php</BLANK> | ||
* Wie du die Karte als CashCard in der [[Mensa]] benutzt, erfährst du <blank text="hier">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/gastronomie/kundeninformationen/bargeldlos-zahlen/</BLANK> | * Wie du die Karte als CashCard in der [[Mensa]] benutzt, erfährst du <blank text="hier">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/gastronomie/kundeninformationen/bargeldlos-zahlen/</BLANK> | ||
==Allgmeine Beschreibung== | ==Allgmeine Beschreibung== | ||
Alle Studierenden erhalten einen Studierenden­ausweis mit einer Gültig­keits­dauer von vier Jahren ab Ausstellungs­datum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hoch­schul­bezeich­nung und der Bezeichnung „Studierenden­ausweis“ der Name, der Vorname, die Matrikel­nummer, ein Foto des Karten­inhabers sowie die Gültig­keits­dauer. | Alle Studierenden erhalten einen Studierenden­ausweis mit einer Gültig­keits­dauer von vier Jahren ab Ausstellungs­datum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hoch­schul­bezeich­nung und der Bezeichnung „Studierenden­ausweis“ der Name, der Vorname, die Matrikel­nummer, ein Foto des Karten­inhabers bzw. der Karten­inhaberin sowie die Gültig­keits­dauer. Neben dem Geburtsdatum werden keine weiteren personen­bezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. Der Studierendenausweis beeinhaltet das Semester­ticket und ist gleich­zeitig auch als [[Bibliothek|Bibliotheks­ausweis]] und [[Mensa]]karte mit Bezahl­funktion zu nutzen. | ||
Die Karte ist Eigentum der [[Universität Duisburg-Essen]]. Ihre Nutzung als Stu­die­ren­den­ausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der [[Exmatrikulation]] ihre Legitimations­funktion und ist an das [[Studierendensekretariat|Studierenden­sekretariat]] zurückzugeben. | Die Karte ist Eigentum der [[Universität Duisburg-Essen]]. Ihre Nutzung als Stu­die­ren­den­ausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der [[Exmatrikulation]] ihre Legitimations­funktion und ist an das [[Studierendensekretariat|Studierenden­sekretariat]] zurückzugeben. | ||
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==Verlust oder Beschädigung== | ==Verlust oder Beschädigung== | ||
Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis im Bereich [[Einschreibungswesen|Ein­schrei­bungs­wesen]] ([[Campus]] Essen Büro | Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis im Bereich [[Einschreibungswesen|Ein­schrei­bungs­wesen]] ([[Campus]] Essen Büro 5; [[Campus]] Duisburg Raum 151 und 152, 1. Etage) während der Öffnungs­zeiten beantragt werden. | ||
* [[Campus]] Essen: <blank text="Regina Naber">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/naber_regina.shtml</blank> | * [[Campus]] Essen: <blank text="Regina Naber">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/naber_regina.shtml</blank> | ||
* [[Campus]] Duisburg: <blank text="Enrico Lück">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/lueck_enrico.shtml</blank> | * [[Campus]] Duisburg: <blank text="Enrico Lück">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/lueck_enrico.shtml</blank> und <blank text="Devin Jay Stevens">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/stevens_devin_jay.php</blank> | ||
Die zehn Euro Gebühr für die Neuausstellung müssen innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt überwiesen werden. | Die zehn Euro Gebühr für die Neuausstellung müssen innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt überwiesen werden. | ||
== FAQ == | == FAQ == | ||
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragen­katalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]: <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/studierendenausweis.php</blank> | Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragen­katalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]: <br> | ||
<blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/studierendenausweis.php</blank> | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*<blank text="Studierendenausweis">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studierendenausweis.shtml</blank> | *<blank text="Studierendenausweis">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studierendenausweis.shtml</blank> | ||
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Version vom 18. Juli 2016, 11:20 Uhr
Funktionen des Studierendenausweises
- Semesterticket
- Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek (UB)
- Cashcard für die Mensa
Hinweise zur Benutzung
- Wie du die Karte für die Bibliothek freischalten kannst, erfährst du hier
- Wie du die Karte als CashCard in der Mensa benutzt, erfährst du hier
Allgmeine Beschreibung
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis mit einer Gültigkeitsdauer von vier Jahren ab Ausstellungsdatum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hochschulbezeichnung und der Bezeichnung „Studierendenausweis“ der Name, der Vorname, die Matrikelnummer, ein Foto des Karteninhabers bzw. der Karteninhaberin sowie die Gültigkeitsdauer. Neben dem Geburtsdatum werden keine weiteren personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. Der Studierendenausweis beeinhaltet das Semesterticket und ist gleichzeitig auch als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen.
Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Legitimationsfunktion und ist an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
Matrikelnummer
Die Matrikelnummer ist eine Personenkennzeichnungsnummer an Hochschulen, die unter anderem in Österreich, der Schweiz und auch Deutschland verwendet wird. Matrikelnummern werden in Deutschland von den Hochschulen vergeben und sind dementsprechend nur an der Hochschule selbst eindeutig. Die Matrikelnummer findet sich auf dem Studierendenausweis und setzt sich an der UDE grob aus 3 Bestandteilen zusammen:
- Der ersten Bestandteil, ES0 bzw. DS0, bezieht sich auf den Standort, d. h. auf den Campus Essen bzw. den Campus Duisburg
- Der zweite Bestandteil ist eine siebenstellige Nummer XXXXXXX, die „bereinigte“ Matrikelnummer
- Der dritte Bestandteil, die letzten beiden Ziffern, bezieht sich auf den Studierendenausweis. 00 steht hier für den ersten Ausweis, der mit der Immatrikulation ausgegeben wird, 01 für den ersten ausgetauschten Ausweis, 02 für den zweiten usw.
Die Matrikelnummer ermöglicht unter anderem die anonymisierte Bekanntgabe von persönlichen Daten, wie z. B. Klausurergebnissen.
Verlust oder Beschädigung
Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis im Bereich Einschreibungswesen (Campus Essen Büro 5; Campus Duisburg Raum 151 und 152, 1. Etage) während der Öffnungszeiten beantragt werden.
- Campus Essen: Regina Naber
- Campus Duisburg: Enrico Lück und Devin Jay Stevens
Die zehn Euro Gebühr für die Neuausstellung müssen innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt überwiesen werden.
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:
https://www.uni-due.de/faq-studium/studierendenausweis.php
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-01-18