Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der [[2. Staatsexamen|zweiten Staatsprüfung]] (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der [[2. Staatsexamen|zweiten Staatsprüfung]] (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  


* <blank ovp2003="Aktuelle OVP vom 10. April 2011">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>
* <blank ovp2003="Aktuelle OVP vom 10. April 2011">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.PDF</blank>


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 11. August 2016, 09:29 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).

Siehe auch


Dieser Artikel ist gültig bis 2016-08-18