Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. August 2016, 13:45 Uhr


Der Hochschulrat  besteht an der Universität Duisburg-Essen aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe. Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:

  • strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
  • Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
  • Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs­wissen für die Entscheidungen der Hochschul­leitung.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-02-16