Schulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
(interne links eingefügt) |
(Aktualisierung) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im <BLANK text="Schulgesetz">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/index.html</BLANK> des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sind die recht­lichen Grundlagen des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen niedergelegt. | Im <BLANK text="Schulgesetz">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/index.html</BLANK> des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sind die recht­lichen Grundlagen des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen niedergelegt. Es bestimmt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Rechten, Pflichten und Zielen gelehrt und gelernt wird. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
*[[Schulprogramm]] | *[[Schulprogramm]] | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2017-02-14}} | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]] | [[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]] | ||
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]] | [[Kategorie:Dokumente/Formulare]] |
Version vom 15. August 2016, 14:34 Uhr
Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sind die rechtlichen Grundlagen des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen niedergelegt. Es bestimmt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Rechten, Pflichten und Zielen gelehrt und gelernt wird.
Siehe auch
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-02-14