Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Routinecheck)
(Aktualisierung)
Zeile 10: Zeile 10:
*[[BA/MA]]
*[[BA/MA]]


{{Gültigkeit|Datum=2016-09-09}}
{{Gültigkeit|Datum=2017-03-13}}
{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]

Version vom 13. September 2016, 14:20 Uhr

Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW (MSW) und das Wissenschaftsministerium NRW (MIWF).

Siehe auch

Bologna-Zentrums der HRK 

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-03-13