Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. September 2016, 14:40 Uhr
Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kann der Senat
- Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Universitätseinrichtungen, zu den Forschungsschwerpunkten der Universität, zur Funktionsbeschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren
- Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbundstudiums, des Wissens- und Technologietransfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter hauptberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-03-13