Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aktuelles==
==Aktuelles==
*Ein Studium des Erweiterungs­faches kann parallel zum [[BA/MA|Lehramtsbachelor bzw. Master of Education]] oder nach dem entsprechenden Abschluss aufgenommen werden.
*Ein Studium des Erweiterungs­faches kann parallel zum [[BA/MA|Lehramtsbachelor bzw. Master of Education]] aufgenommen werden.
*Alle direkt von der Universität Duisburg-Essen angebotenen Fächer können im Rahmen eines
Erweiterungsfachstudiums studiert werden. Anfragen zu Fächern, die an einer der Kooperationshochschulen angeboten werden, richt bitte an die Ansprechpartner/innen der Universität Folkwang bzw. der Kunstakademie Düsseldorf.
*Die [[Einschreibung]] in ein Erweiterungsfach ist nur zum [[Wintersemester]] möglich (erfolgt im [[Einschreibungswesen]]).
*Die [[Einschreibung]] in ein Erweiterungsfach ist nur zum [[Wintersemester]] möglich (erfolgt im [[Einschreibungswesen]]).
*Für Studierende, Absolventinnen oder Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education ist die [[Einschreibung]] in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] [[Fächer]] (Lehramt) als Erweiterungsfach möglich (falls für das gewählte Fach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, muss diese vor [[Einschreibung]] erfolgreich absolviert sein).
*Für Studierende, Absolventinnen oder Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education ist die [[Einschreibung]] in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] [[Fächer]] (Lehramt) als Erweiterungsfach möglich (falls für das gewählte Fach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, muss diese vor [[Einschreibung]] erfolgreich absolviert sein).
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*Studierende,Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramtsstudiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Studierende,Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramtsstudiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
Stand: 07.11.2016
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Version vom 7. November 2016, 15:32 Uhr

Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-​/Master-Lehramt ist an der UDE seit dem Wintersemester 2015/16 möglich.

Aktuelles

  • Ein Studium des Erweiterungs­faches kann parallel zum Lehramtsbachelor bzw. Master of Education aufgenommen werden.
  • Alle direkt von der Universität Duisburg-Essen angebotenen Fächer können im Rahmen eines

Erweiterungsfachstudiums studiert werden. Anfragen zu Fächern, die an einer der Kooperationshochschulen angeboten werden, richt bitte an die Ansprechpartner/innen der Universität Folkwang bzw. der Kunstakademie Düsseldorf.

Stand: 07.11.2016


Für weitere Informationen kannst du dich gerne an Jennifer Grosche wenden: 0201 183-3095 oder jennifer.grosche​@uni-due.de

Siehe auch

FAQ ABZ 


Dieser Artikel ist gültig bis 2016-12-06