Studienplatztausch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Gültigkeit)
Zeile 6: Zeile 6:


==Antrag==
==Antrag==
Der Antrag auf Studienplatztausch ist im Bereich Zulassung des [[Einschreibungs- und Prüfungswesen]] in mehrfacher Ausführung zu stellen. Der nötige <blank text="Antrag">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml</blank> steht ab Anfang Februar bis zum 30.04. für das jeweilige [[Sommersemester]] und ab Anfang August bis zum 31.10. für das jeweilige [[Wintersemester]] zum Download zur Verfügung.
Der Antrag auf Studien&shy;platztausch ist im Bereich Zulassung des [[Einschreibungs- und Prüfungswesen]] in mehrfacher Ausführung zu stellen. Der nötige <blank text="Antrag">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml</blank> steht ab Anfang Februar bis zum 30.04. für das jeweilige [[Sommersemester]] und ab Anfang August bis zum 31.10. für das jeweilige [[Wintersemester]] zum Download zur Verfügung.


Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Tauschpartner plus einen Antrag, der im Bereich Zulassung verbleibt (z. B. bei drei Tauschpartnern werden vier Anträge benö&shy;tigt). Alle Anträge müssen von allen Tauschpartnern ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Übereinstimmung hinsichtlich Fachsemesterzahl ist durch Beifügung ent&shy;sprechender Belege nachzuweisen, ferner ist eine Kopie des Zulassungsbescheides sowie des Abiturzeugnisses vorzulegen.
Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Tausch&shy;partner plus einen Antrag, der im Bereich Zulassung verbleibt (z. B. bei drei Tausch&shy;partnern werden vier Anträge benötigt). Alle Anträge müssen von allen Tausch&shy;partnern ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Übereinstimmung hinsichtlich Fachsemester&shy;zahl ist durch Beifügung ent&shy;sprechender Belege nachzuweisen, ferner ist eine Kopie des Zulassungs&shy;bescheides sowie des Abitur&shy;zeugnisses vorzulegen.


==Vermittlung==
==Vermittlung==
Die [[Universität Duisburg-Essen]] vermittelt keine Tauschpartner. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, tauschwillige Studierende zu finden. An zahlreichen „Schwar&shy;zen Brettern“ der Universität können Tauschwünsche durch Aushang bekannt gemacht werden. Einige Tages- und Wochenzeitungen führen zeitweise in Zusammen&shy;arbeit mit Tauschorganisationen Tauschaktionen durch. Des Weiteren findest du „Tauschbörsen“ über die Suchmaschinen des Internets, wie z. B. die <BLANK text="Kontaktbörse Studienplatztausch">http://www.studenten-wg.de/studienplatztausch.html?PHPSESSID=06b3abce41e4e4a24691fbfc441cd32d</BlaNK>.
Die [[Universität Duisburg-Essen]] vermittelt keine Tausch&shy;partner. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, tausch&shy;willige Studierende zu finden. An zahlreichen „Schwarzen Brettern“ der Universität können Tausch&shy;wünsche durch Aushang bekannt gemacht werden. Einige Tages- und Wochen&shy;zeitungen führen zeitweise in Zusammen&shy;arbeit mit Tausch&shy;organisationen Tausch&shy;aktionen durch. Des Weiteren findest du „Tausch&shy;börsen“ über die Such&shy;maschinen des Internets, wie z. B. die <BLANK text="Kontaktbörse Studienplatztausch">http://www.studenten-wg.de/studienplatztausch.html?PHPSESSID=06b3abce41e4e4a24691fbfc441cd32d</BlaNK>.


{{Zitat|Quelle=Quelle: <BLANK>http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatztausch.shtml</BlaNK>
{{Zitat|Quelle=Quelle: <BLANK>http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatztausch.shtml</BlaNK>
Zeile 21: Zeile 21:
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]


{{Gültigkeit|Datum=2016-12-01}}
{{Gültigkeit|Datum=2017-12-01}}

Version vom 13. Dezember 2016, 10:14 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen ist ein Tausch von Studienplätzen möglich. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

Beide Antragstellenden müssen an einer Hochschule innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für das gleiche Studienfach und im gleichen Fachsemester ordnungs­gemäß eingeschrieben sein.

Antrag

Der Antrag auf Studien­platztausch ist im Bereich Zulassung des Einschreibungs- und Prüfungswesen in mehrfacher Ausführung zu stellen. Der nötige Antrag  steht ab Anfang Februar bis zum 30.04. für das jeweilige Sommersemester und ab Anfang August bis zum 31.10. für das jeweilige Wintersemester zum Download zur Verfügung.

Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Tausch­partner plus einen Antrag, der im Bereich Zulassung verbleibt (z. B. bei drei Tausch­partnern werden vier Anträge benötigt). Alle Anträge müssen von allen Tausch­partnern ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Übereinstimmung hinsichtlich Fachsemester­zahl ist durch Beifügung ent­sprechender Belege nachzuweisen, ferner ist eine Kopie des Zulassungs­bescheides sowie des Abitur­zeugnisses vorzulegen.

Vermittlung

Die Universität Duisburg-Essen vermittelt keine Tausch­partner. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, tausch­willige Studierende zu finden. An zahlreichen „Schwarzen Brettern“ der Universität können Tausch­wünsche durch Aushang bekannt gemacht werden. Einige Tages- und Wochen­zeitungen führen zeitweise in Zusammen­arbeit mit Tausch­organisationen Tausch­aktionen durch. Des Weiteren findest du „Tausch­börsen“ über die Such­maschinen des Internets, wie z. B. die Kontaktbörse Studienplatztausch .

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-12-01