Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen
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Das | Das Lehrer­ausbildungs­gesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und [[Vorbereitungsdienst]] mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen [[Schule]]n selbstständig ausüben zu können.}} | ||
Es gibt insgesamt drei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel [[Staatsexamen]] sowie zwei für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel [[BA/MA]] aus den Jahren 2009 und 2016. | Es gibt insgesamt drei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel [[Staatsexamen]] sowie zwei für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel [[BA/MA]] aus den Jahren 2009 und 2016. | ||
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* Zur besseren | * Zur besseren Unterscheid­barkeit und Auffindbarkeit der Artikel verwenden wir in unserem Lehramts­Wiki die Begriffe LABG 2009 und LABG 2016. Juristisch gibt es nur das LABG 2009 und das LABG 2009 in der geänderten Fassung von 2016. | ||
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Version vom 30. Januar 2017, 16:09 Uhr
Es gibt insgesamt drei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen sowie zwei für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA aus den Jahren 2009 und 2016.
Wichtige Hinweise:
- Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das Referendariat (Vorbereitungsdienst)!
- Zur besseren Unterscheidbarkeit und Auffindbarkeit der Artikel verwenden wir in unserem LehramtsWiki die Begriffe LABG 2009 und LABG 2016. Juristisch gibt es nur das LABG 2009 und das LABG 2009 in der geänderten Fassung von 2016.
Siehe auch
- LABG Staatsexamen (auslaufend)
- LABG 2009 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2011/12)
- Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26.04.2016 (LABG 2016 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2016/17))
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-06-18