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**<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/ | **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_44_ws16.pdf</blank> | ||
**<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/ | **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_46_ws16.pdf</blank> | ||
**<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/ | **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf</blank> | ||
*Studienstart VOR dem [[WiSe]] 2016/17 | *Studienstart VOR dem [[WiSe]] 2016/17 | ||
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** | **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_44.pdf</blank> | ||
**<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_46.pdf</blank> | |||
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Version vom 10. Februar 2017, 09:39 Uhr
Unterschieden werden:
- konsekutive Masterstudiengänge: „Folgestudium“, welches inhaltlich auf dem Bachelorstudium aufbaut
- nicht-konsekutive Masterstudiengänge: bauen inhaltlich nicht auf ein Bachelorstudium auf
- Weiterbildungsmasterstudiengänge: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus
Bewerbung / Einschreibung für den M.Ed.
Jeder, der an der Universität Duisburg-Essen einen Master beginnen möchte, muss sich dafür beim Einschreibungswesen bewerben bzw. einschreiben. Dabei gibt es für Externe, also Studierende, die ihren Bachelor hier nicht absolviert haben, und Interne unterschiedliche Verfahren.
Studierende ohne Bachelorabschluss der UDE (Extern)
Hast du deinen Bachelorabschluss mit bzw. ohne Lehramtsoption an einer anderen Universität erhalten, musst du wie folgt verfahren:
Bachelorabschluss mit Lehramtsoption
1. Wenn du ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit Lehramtsoption hast und dich den M.Ed. an der UDE bewerben willst, wirst du unter Auflagen eingeschrieben.
2. Du wirst bei der Einschreibung darauf hingewiesen, dass du ggf. gemäß LZV- und LABG-Vorgaben Credits im Bachelor nachstudieren und dies bis zum Ende des laufenden Semesters mit den betreffenden Prüfungsausschüssen klären musst. Du bestätigst den Erhalt dieser Informationen durch Unterschrift. Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Studierendensekretariat zu stellen. Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 LP überschreiten, erfolgt die Exmatrikulation. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen.
3. Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungsausschüsse diese an den Bereich Prüfungswesen. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur Masterarbeit erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist.
Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen Fakultäten rechtsverbindliche Auskünfte.
Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption
1. Du reichst deine Unterlagen beim Einschreibungswesen ein.
2. Die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen werden an die zuständigen Fachprüfungsausschüsse mit Bitte um Gleichwertigkeitsprüfung weitergeleitet.
3. Die Fachprüfungsausschüsse erstellen einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsmitteln).
4. Du legst den entsprechenden Bescheid bei der Einschreibung dem Einschreibungswesen vor. (Fristen beachten)
Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen Fakultäten rechtsverbindliche Auskünfte.
Studierende mit Bachelorabschluss der UDE (Intern)
Hast du bereits deinen Bachelorabschluss an der Universität Duisburg-Essen erworben und möchtest nun auch hier dein Masterstudium beginnen, gibt es unterschiedliche Verfahren - je nachdem, ob du einen Bachelorabschluss mit Lehramtsoption oder ohne hast.
Bachelorabschluss mit Lehramtsoption
Falls du einen Bachelorabschluss mit Lehramtsoption an der Universität Duisburg-Essen erworben hast, meldest du dich beim Einschreibungswesen und schreibst dich ein. Da das Studium für das kommende Winter- und das darauffolgende Sommersemester nicht zulassungsbeschränkt (siehe hier ) ist, sollte dies ohne weitere Probleme möglich sein.
Zur Einschreibung musst du dein Bachelorzeugnis vorlegen. Falls du noch kein Bachelorzeugnis hast, brauchst du ggf. eine schriftliche Bestätigung deiner Prüferin oder deines Prüfers, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Die Bescheinigung brauchst du nur für die Leistungen, die noch nicht im HISinOne eingetragen sind. Wenn du dir sicher bist, dass alle deine Prüfungsleistungen bereits im HISinOne eingetragen sind, brauchst du keine zusätzliche Bescheinigung.
Weitere Informationen: siehe Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §1 Absatz 5 für Grundschulen, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen bzw. 6 für Berufskollegs.
Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption
Falls du einen Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption an der Universität Duisburg-Essen erworben hast und dich nun in den Master of Education einschreiben möchtest, musst du so verfahren wie beim Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption (Extern).
Master-Studium an der UDE (M.Ed.)
Für das Lehramtsstudium gilt: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang zwei Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Abschluss für alle Fächerkombinationen ist der Master of Education (M. Ed.). Dieser ist Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat).
Hier gibt es eine Übersicht der Gemeinsamen Prüfungsordnungen für die entsprechenden Schulformen und Studienstarts.
- Studienstart WiSe 2016/17
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs
- Studienstart VOR dem WiSe 2016/17
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs
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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-06-06