Senat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
(Aktualisierung) |
(Aktualisierung) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im Rahmen der Hochschul­entwicklungs­planung kann der Senat | Im Rahmen der Hochschul­entwicklungs­planung kann der Senat | ||
* Empfehlungen aussprechen und Stellung­nahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studien­gängen und Uni­versitäts­einrich­tungen, zu den Forschungs­schwer­punkten der Universität, zur Funktions­beschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren | * Empfehlungen aussprechen und Stellung­nahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studien­gängen und Uni­versitäts­einrich­tungen, zu den Forschungs­schwer­punkten der Universität, zur Funktions­beschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren; | ||
*Grundsätze aufstellen für [[Studienordnung|Studien-]], [[Prüfungsordnung|Prüfungs-]] und [[Promotion|Promotionsordnungen]] der [[Fakultät|Fakultäten]], zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbund­studiums, des Wissens- und Techno­logie­transfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privat­rechtlichen Dienst­verhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter haupt­beruflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. | *Grundsätze aufstellen für [[Studienordnung|Studien-]], [[Prüfungsordnung|Prüfungs-]] und [[Promotion|Promotionsordnungen]] der [[Fakultät|Fakultäten]], zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbund­studiums, des Wissens- und Techno­logie­transfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privat­rechtlichen Dienst­verhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter haupt­beruflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. | ||
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank>https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</blank>}} | {{Zitat|Quelle=Quelle: <blank>https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</blank>}} | ||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
*[[Fakultätsrat]] | *[[Fakultätsrat]] | ||
{{Gültigkeit|Datum=2017- | {{Gültigkeit|Datum=2017-09-13}} | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Gremien/Organe]] | [[Kategorie:Gremien/Organe]] |
Version vom 14. März 2017, 15:03 Uhr
Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kann der Senat
- Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Universitätseinrichtungen, zu den Forschungsschwerpunkten der Universität, zur Funktionsbeschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren;
- Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbundstudiums, des Wissens- und Technologietransfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter hauptberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-09-13