Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen
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*Der reformierte Vorbereitungs­dienst ist an Schulen und an [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] zu leisten. | *Der reformierte Vorbereitungs­dienst ist an Schulen und an [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] zu leisten. | ||
*Erforderlicher Abschluss ist der „[[Master|Master of Education]]“ oder eine [[Erste Staatsprüfung]]. Hast du die [[Erste Staatsprüfung]] für ein Lehramt bzw. deinen [[Master|Master of Education]] nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als <blank text="gleichwertig geeignet anerkennen lassen">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Zustaendige-Stellen/index.html</Blank>. | *Erforderlicher Abschluss ist der „[[Master|Master of Education]]“ oder eine [[Erste Staatsprüfung]]. Hast du die [[Erste Staatsprüfung]] für ein Lehramt bzw. deinen [[Master|Master of Education]] nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als <blank text="gleichwertig geeignet anerkennen lassen">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Zustaendige-Stellen/index.html</Blank>. | ||
*Der neue Vorbereitungs­dienst soll inhaltlich an die im Laufe des [[Master]]studiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schul­praktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungs­dienst gehört selbstständiger Unterricht. | *Der neue Vorbereitungs­dienst soll inhaltlich an die im Laufe des [[Master]]­studiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schul­praktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungs­dienst gehört selbstständiger Unterricht. | ||
* Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungs­termin (bei Bedarf) ist der 01. November. | * Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungs­termin (bei Bedarf) ist der 01. November. | ||
* Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personen­orientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektiv­gespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personen­orientierung). | * Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personen­orientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektiv­gespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personen­orientierung). | ||
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* In den beiden [[Fächer]]n finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen die Lehramts­anwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat. | * In den beiden [[Fächer]]n finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen die Lehramts­anwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat. | ||
* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. | * Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. | ||
*Über die Ausbildung | *Über die Ausbildung hinaus­gehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichts­praktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. | ||
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="OVP 2011">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.PDF</blank>}} | {{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="OVP 2011">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.PDF</blank>}} | ||
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="Schulministerium NRW">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Vorbereitungsdienst/index.html</blank>}} | {{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="Schulministerium NRW">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Vorbereitungsdienst/index.html</blank>}} | ||
==Fragen und Antworten zum Vorbereitungs­dienst== | ==Fragen und Antworten zum Vorbereitungs­dienst== | ||
<BLANK text="Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zum reformierten Vorbereitungsdienst">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 24. April 2017, 11:08 Uhr
Einstellungstermin
Nordrhein-Westfalen bietet auch in diesem Jahr einen zweiten allgemeinen Einstellungstermin in den 18-monatigen Vorbereitungsdienst an. Der zusätzliche Einstellungstermin 2017 wird der 01. November 2017 sein. Bewerbungen sind ab dem Bewerbungsstart voraussichtlich in der 17. Kalenderwoche 2017 hier online möglich. Bewerbungsschluss wird der 02 . Juni diesen Jahres sein.
Infoveranstaltung
Am 7.6. findet von 14:15 Uhr bis 16:45 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst im Glaspavillon am Campus Essen statt.
++Neu++ Teilzeit ++Neu++
Die Landesregierung NRW bemüht sich darum, den Vorbereitungsdienst zukünftig auch in Teilzeit absolvierbar zu machen. Zum Einstellungstermin 01.11.2017 wird dies, aufgrund noch offener Fragen, noch nicht möglich sein.Grundlegendes
- Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
- Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
- Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
- Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November.
- Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung).
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online und muss an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt. Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen fünf Regierungsbezirken mehrere Seminarorte, in denen sich Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung befinden. Eine Übersicht dazu findest du auf dieser Webseite . Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen. Bitte halte die Termine strikt ein; in jedem Fall handelt es sich um Auschlussfristen!
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-Bewerbungsverfahren eine eigene Seite eingerichtet: SEVON . Hier finden sich auch weitere Informationen, unter anderem zum Bewerbungsverfahren.
Hotline
Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905
Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.04.2011.
Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.
Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein.
- Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
- Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern. Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
- In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
- Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
- Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
– Quelle: OVP 2011
– Quelle: Schulministerium NRW
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst
Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zum reformierten Vorbereitungsdienst
Siehe auch
- http://www.schulministerium.nrw.de
- http://www.bildungsserver.de/
- http://www.referendar.de
- http://de.wikipedia.org/wiki/Lehramtsreferendariat
Verwandte Seiten
- Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)
- Einstellung in den öffentlichen Schuldienst
- Umstellung auf Bachelor / Master
- Dritte Phase
- Bezirksregierungen
- Referendariat
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-06-07