Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen
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Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSB]]) und das Wissenschafts­ministerium NRW ([[ | Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSB]]) und das Wissenschafts­ministerium NRW ([[MKW]]). | ||
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Version vom 28. Juli 2017, 09:59 Uhr
Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschulreife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW (MSB) und das Wissenschaftsministerium NRW (MKW).
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