FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text= | Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text= | ||
Ja. Das | Ja. Das [[Eignungspraktikum]] und das [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. Zudem findet das [[Berufsfeldpraktikum]] in der Regel an außer­schulischen Standorten statt. | ||
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Frage 3: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text= | Frage 3: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text= | ||
* Auf den Seiten des <BLANK Text=" | * Auf den Seiten des <BLANK Text="Schul­ministeriums">https://www.schulministerium.nrw.de/#rahmen</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | ||
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | * Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | ||
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. | * Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der | Mit der Gesetzes­änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs­praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs­praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-­Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungs­praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs­praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-​Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | ||
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | * Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | ||
* <BLANK Text="Hier"> | * <BLANK Text="Hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen. | ||
* Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | * Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | ||
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Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | ||
<BLANK Text="Hier"> | <BLANK Text="Hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang. | ||
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Frage 7: Wie ist der reformierte | Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungs­dienst organisiert?|Text= | ||
* <BLANK Text="Hier"> | * <BLANK Text="Hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungs­dienst. | ||
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | * Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | ||
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Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text= | Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text= | ||
* <BLANK Text="Hier"> | * <BLANK Text="Hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer­ausbildungen. | ||
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | * Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | ||
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Frage 9: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text= | Frage 9: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text= | ||
* Das Schulministerium informiert auf folgender Seite: <blank> | * Das Schulministerium informiert auf folgender Seite: <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Seiteneinstieg/index.html</blank>. | ||
* Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema. | * Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema. | ||
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Frage 10: Wie sind die | Frage 10: Wie sind die Einstellungs­chancen?|Text= | ||
* <BLANK Text="Informationen des Schulministeriums"> | * <BLANK Text="Informationen des Schulministeriums">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Einstellung/index.html</BLANK> | ||
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]]. | * Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]]. | ||
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Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG| | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrer­ausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungs­praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungs­praktikums entfällt. | ||
Mit der | Mit der Gesetzes­änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs­praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs­praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-​Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungs­praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs­praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-​Bachelor­studiengang handelt. | ||
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Frage 2: Was war das | Frage 2: Was war das Eignungs­praktikum?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG| | Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrer­ausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikums­plätze für das Eignungs­praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungs­praktikums entfällt. | ||
Mit der | Mit der Gesetzes­änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs­praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs­praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-​Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungs­praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs­praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-​Bachelorstudiengang handelt. | ||
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==Anrechnungen von Leistungen== | ==Anrechnungen von Leistungen== | ||
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Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text= | Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text= | ||
Für die Anrechnung von Prüfungs­leistungen in einem Studiengang an der [[UDE]] sind die jeweiligen | Für die Anrechnung von Prüfungs­leistungen in einem Studiengang an der [[UDE]] sind die jeweiligen Prüfungs­ausschüsse verantwortlich. Du musst dafür einen Antrag auf Anrechnung beim [[Einschreibungs- und Prüfungswesen]] stellen, von hier aus werden die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen an die zuständigen Prüfungs­ausschüsse weitergeleitet. | ||
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Frage 2: Können Auslands­aufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text= | Frage 2: Können Auslands­aufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text= | ||
Ja, das ist möglich. Dafür hat die [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Fakultät für | Ja, das ist möglich. Dafür hat die [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Fakultät für Geistes­wissenschaften]] eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im [[Bachelor]] getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können: | ||
*Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind) | *Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind) | ||
*Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums | *Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums | ||
*Erwerb der Hochschulreife im Zielland | *Erwerb der Hochschulreife im Zielland | ||
*zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland. | *zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland. | ||
Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige | Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige Prüfungs­ausschuss. | ||
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Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text= | Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text= | ||
Ja. In der [[GPO]] für die jeweilige [[Schulformen|Schulform]] ist geregelt, dass | Ja. In der [[GPO]] für die jeweilige [[Schulformen|Schulform]] ist geregelt, dass berufs­praktische Tätigkeiten auf die [[Praxiselemente|Praxismodule]] angerechnet werden können. | ||
*<blank text="Grundschulen §13 Abs.4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf</blank> | *<blank text="Grundschulen §13 Abs.4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf</blank> | ||
*<blank text="Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf</blank> | *<blank text="Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf</blank> | ||
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Frage 4: Können Leistungen aus nicht-​modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text= | Frage 4: Können Leistungen aus nicht-​modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text= | ||
Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene | Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungs­leistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-​modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modul­abschlussprüfung nachgewiesen. (<blank text="Quelle">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=9796&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=hg#NORM</blank>) | ||
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Frage 7: Können einzelne Studienleistungen​ | Frage 7: Können einzelne Studienleistungen/​Veranstaltungen angerechnet werden oder nur ganze Module?|Text= | ||
In der Regel werden nur vollständige [[Modul]]e anerkannt. Allerdings können auch einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen angerechnet werden, sofern dies Voraussetzung für den Abschluss eines [[Modul]]s ist. | In der Regel werden nur vollständige [[Modul]]e anerkannt. Allerdings können auch einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen angerechnet werden, sofern dies Voraussetzung für den Abschluss eines [[Modul]]s ist. | ||
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Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramts­studiengängen anerkannt werden?|Text= | Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramts­studiengängen anerkannt werden?|Text= | ||
Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen [[Modul]]e zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den | Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen [[Modul]]e zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenz­zielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich fachwissen­schaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramts­studiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungs­leistung ist - es muss also mindestens noch ein [[Modul]] absolviert werden. | ||
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Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-Bachelor absolviert wurde?|Text= | Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-​Bachelor absolviert wurde?|Text= | ||
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind 17. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]studiengang eingeschrieben werden 18. Beispiel: Absolvierte 2-Fach-Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}}. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss 19. In der Regel fehlende Elemente sind die | Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind 17. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]­studiengang eingeschrieben werden 18. Beispiel: Absolvierte 2-Fach-​Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}}. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss 19. In der Regel fehlende Elemente sind die bildungs­wissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]­studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]]. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>. | ||
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls CP aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller | Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls CP aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach­wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M.Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist. | ||
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Frage 10: Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?|Text= | Frage 10: Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?|Text= | ||
Nein. Das [[MSB]] hat hiervon in einem Rundschreiben abgeraten. Das [[Praxissemester]] ist als eine begleitete Lernsituation konzipiert, die erforderliche Begleitungdes Studierenden ist dabei zentral, so das Ministerium. Das [[MSB]] argumentiert ebenfalls, dass die Anerkennung des Studienabschlusses in anderen Bundesländern bei Anrechnung von | Nein. Das [[MSB]] hat hiervon in einem Rundschreiben abgeraten. Das [[Praxissemester]] ist als eine begleitete Lernsituation konzipiert, die erforderliche Begleitungdes Studierenden ist dabei zentral, so das Ministerium. Das [[MSB]] argumentiert ebenfalls, dass die Anerkennung des Studienabschlusses in anderen Bundesländern bei Anrechnung von Vertretungs­unterricht gefährdet sei. | ||
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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= | Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= | ||
Laut | Laut Rektorats­beschluss waren die [[Master]]studiengänge im Lehramt im [[WiSe]] 2014/15, [[SoSe]] 2015 und [[WiSe]] 2015/16 [[Zulassungsfrei|zulassungsfrei]]. Die [[UDE]] hat für den [[Zugang zum Masterstudium|Zugang zum Master of Education]] keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten [[Fächer]]n eine Zulassungs­beschränkung ([[NC]]) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Master­ordnungen der entsprechenden [[Fächer]]. [[Quereinsteiger|Quer-]]/​[[Seiteneinsteiger]] oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)​[[Fächer]]n, in den Bereichen [[Bildungswissenschaften|Bildungs­wissenschaft]] und [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ)]] sowie die der Praktika. | ||
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Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text= | Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text= | ||
Seit dem [[WiSe]] 2014/15 werden die | Seit dem [[WiSe]] 2014/15 werden die Master­studiengänge für Lehrämter angeboten. | ||
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Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text= | Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text= | ||
Für die [[Zugang zum Masterstudium|Einschreibung in den Master of Education]] ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]] vorlegen kannst, reicht nach §1(5) [[GPO]] M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der | Für die [[Zugang zum Masterstudium|Einschreibung in den Master of Education]] ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]] vorlegen kannst, reicht nach §1(5) [[GPO]] M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der Prüferin oder des Prüfers, dass alle Prüfungs­leistungen nachgewiesen wurden. '''Das [[Zeugnis]] muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.''' | ||
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Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text= | Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text= | ||
Nein. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ | Nein. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelor­abschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben. | ||
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Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text= | Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text= | ||
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 [[Credit Points|CP]] im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z. B. 148 [[Credit Points|CP]] kannst du nicht vorstudieren!)</b> Diese [[Übergangsregelung|vorzeitig erbrachten Leistungen]] kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier"> | Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 [[Credit Points|CP]] im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z.B. 148 [[Credit Points|CP]] kannst du nicht vorstudieren!)</b> Diese [[Übergangsregelung|vorzeitig erbrachten Leistungen]] kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/ubergangsregeln/2014-11-11_vorziehfaehige-Leistungen_MEd.pdf</blank>. | ||
<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 [[Leistungspunkte]] fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30 [[Credit Points|CP]]) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die | <b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 [[Leistungspunkte]] fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30 [[Credit Points|CP]]) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die Zugangs­voraussetzung für den M.Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>) | ||
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Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?|Text= | Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?|Text= | ||
Wenn du dein Studium nach der [[LPO 2003]] mit dem [[1. Staatsexamen]] abschließt, ist das [[Praxissemester]] nicht Teil deiner | Wenn du dein Studium nach der [[LPO 2003]] mit dem [[1. Staatsexamen]] abschließt, ist das [[Praxissemester]] nicht Teil deiner Lehramts­ausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem [[1. Staatsexamen]] um einen Platz im [[Vorbereitungsdienst]] bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht. | ||
Das [[Praxissemester]] ist Teil der [[Master]] of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des [[Praxissemester]]s umfasst. | Das [[Praxissemester]] ist Teil der [[Master]] of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des [[Praxissemester]]s umfasst. | ||
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Frage 13: Wie läuft | Frage 13: Wie läuft die Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text= | ||
Wenn du dich im | Wenn du dich im „Praxis­semestertool“ anmeldest, erscheinen nur die [[Schule]]n, die für deine [[Fächer|Fächer­kombination]] Praktikums­plätze zur Verfügung gestellt hat. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus, diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser [[Schule]]n zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für ALLE Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben. | ||
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Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?|Text= | Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?|Text= | ||
Das hängt von den [[Fächer]]n selbst, [[Semesterferien]] etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des blended-learning Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell). | Das hängt von den [[Fächer]]n selbst, [[Semesterferien]] etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des blended-​learning Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell). | ||
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Version vom 26. September 2017, 10:08 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Eignungspraktikum
Anrechnungen von Leistungen
– Quelle: FAQ Lehramt
Fragen zum Master of Education
Quellen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-11-01