Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen
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* <BLANK Text="Hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/index.html</BLANK> findest du eine Zusammen­stellung von häufig gestellten Fragen durch das [[Schulministerium]]. | * <BLANK Text="Hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/index.html</BLANK> findest du eine Zusammen­stellung von häufig gestellten Fragen durch das [[Schulministerium]]. |
Version vom 29. November 2017, 16:10 Uhr
Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.
Bachelor an der UDE
Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009 und LABG 2016 des ZLB.
Master an der UDE
Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Masterstudiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009 und LABG 2016 des ZLB.
Noten
Falls es einen Bewerberüberhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungsplätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:
- vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
- mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
- bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
- bis zu 5 von 100 für Härtefälle
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.
Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die Bachelor- oder die Masternote relevant ist.
Bachelor
Die Noten des Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:
- wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
- falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt
Master
- Die Noten des Master of Education erhalten Gewichtung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nur, wenn das Ministerium für Schule und Bildung Unterrichtsfächer festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden.
- Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON veröffentlicht.
- Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Ranggruppen erstellt. Laut Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung :
„Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“
Weitere Informationen erteilt dir die zuständige Bezirksregierung.
Siehe auch
- Hier findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das Schulministerium.
- Auf der Seite des ABZ findest du ebenfalls eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in FAQ Bachelor Lehramt und FAQ Master Lehramt .
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-05-01