Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW ([[LABG 2009]]) neu strukturiert. Seit dem [[WiSe]] 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren.}}
Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW ([[LABG 2009]]) neu strukturiert. Seit dem [[WiSe]] 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren.}}


Die [[Regelstudienzeit]] des [[BA]] beträgt sechs [[Semester]] (3 Jahre), die des [[MA]], genauer gesagt Master of Education, vier [[Semester]] (zwei Jahre). Die [[Regelstudienzeit]] beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn [[Semester]] (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter [[Studienstruktur]].
Die [[Regelstudienzeit]] des [[BA]] beträgt sechs [[Semester]] (drei Jahre), die des [[MA]], genauer gesagt Master of Education, vier [[Semester]] (zwei Jahre). Die [[Regelstudienzeit]] beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn [[Semester]] (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter [[Studienstruktur]].


==Bachelor an der UDE==
==Bachelor an der UDE==

Version vom 30. November 2017, 08:43 Uhr


Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren.

Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (drei Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelor­studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Master an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Master­studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Noten

Falls es einen Bewerber­überhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungs­plätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungs­verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber­überhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die Bachelor- oder die Masternote relevant ist.

Bachelor

Die Noten des Bachelor­abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-​Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-​Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt

Master

Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungs­termin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungs­termin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON  veröffentlicht.

„Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“

– Quelle: Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung, S.9 

Weitere Informationen erteilt dir die zuständige Bezirksregierung.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-05-01