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Version vom 11. Dezember 2017, 14:44 Uhr
Hierzu zählt die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, Zeit zur Prüfungsvorbereitung sowie die Prüfungszeit selbst, Zeit zur Erstellung von Studien- und Abschlussarbeiten sowie sonstige studienrelevante Aktivitäten wie z. B. Exkursionen.
Es wird empfohlen, 1/3 der Zeit für die Lehrveranstaltung und 2/3 für die Nachbereitung einzuplanen.
Verwandte Seiten
Siehe auch
Definition der Hochschulrektorenkonferenz
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-03-30