Bachelor-Master: Bachelorarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Thema wird von einem Hochschullehrenden oder -dozierenden gestellt. Dieser oder diese muss mindestens promoviert, habilitiert oder Privatdozierender des gewählten [[Fächer|Studienfaches]] sein und in die Lehramtsausbildung eingebunden, das heißt Lehrveranstaltungen im [[Bachelor]] durchgeführt haben. | Das Thema wird von einem Hochschullehrenden oder -dozierenden gestellt. Dieser oder diese muss mindestens promoviert, habilitiert oder Privatdozierender des gewählten [[Fächer|Studienfaches]] sein und in die Lehramtsausbildung eingebunden, das heißt Lehrveranstaltungen im [[Bachelor]] durchgeführt haben.<ref name="BIWI09" /> | ||
== Anmeldung == | == Anmeldung == | ||
Die <blank text="Anmeldung">https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/lehramt_ba_studiengaenge.shtml</blank> erfolgt über das zentrale [[Prüfungswesen]] bei deinem zuständigen Sachbearbeiter. Hierfür gibt es '''keine''' Anmeldefristen, ihr könnt euch also jederzeit für die Bachelorarbeit anmelden. | Die <blank text="Anmeldung">https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/lehramt_ba_studiengaenge.shtml</blank> erfolgt über das zentrale [[Prüfungswesen]] bei deinem zuständigen Sachbearbeiter. Hierfür gibt es '''keine''' Anmeldefristen, ihr könnt euch also jederzeit (innerhalb der Sprechzeiten des jeweiligen Sachbearbeiters<ref name="SSB"> https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/lehramt_ba_studiengaenge.shtml</ref>) für die Bachelorarbeit anmelden. | ||
Im [[Prüfungswesen]] erhaltet ihr das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Bachelorarbeit“. Dieses ist '''nur''' in Papierform erhältlich. | Im [[Prüfungswesen]] erhaltet ihr das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Bachelorarbeit“. Dieses ist '''nur''' in Papierform erhältlich. | ||
Dieses reicht ihr nach Ausfüllen der Angaben zu '''Punkt A''' zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Bachelorarbeit“ im Bereich [[Prüfungswesen]] V15 R00 wieder ein. Im Folgenden bekommt ihr Bescheid, ob ihr zugelassen seid oder nicht. Wenn ihr zugelassen seid, müsst ihr eurer Betreuerin oder eurem Betreuer das Formular zum Ausfüllen des '''Punktes C''' aushändigen. Euer Betreuer bzw eure Betreuerin verschickt das Formular dann per Hauspost an die zuständige Person aus dem Prüfungsausschuss (für die Bildungswissenschaften ist dies zum Beispiel Frau Schormann in S06 S06 B87). Von da aus wird es nach Prüfung an das zentrale [[Prüfungswesen]] zurückgeschickt und ihr seid offiziell angemeldet. | Dieses reicht ihr nach Ausfüllen der Angaben zu '''Punkt A''' zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Bachelorarbeit“ im Bereich [[Prüfungswesen]] V15 R00 wieder ein. Im Folgenden bekommt ihr Bescheid, ob ihr zugelassen seid oder nicht. Wenn ihr zugelassen seid, müsst ihr eurer Betreuerin oder eurem Betreuer das Formular zum Ausfüllen des '''Punktes C''' aushändigen. Euer Betreuer bzw eure Betreuerin verschickt das Formular dann per Hauspost an die zuständige Person aus dem Prüfungsausschuss (für die Bildungswissenschaften ist dies zum Beispiel Frau Schormann in S06 S06 B87). Von da aus wird es nach Prüfung an das zentrale [[Prüfungswesen]] zurückgeschickt und ihr seid offiziell angemeldet.<ref name="BIWI09" /> | ||
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* Dieser Zeitraum kann im Einzelfall um bis zu zwei Wochen verlängert werden. Dafür muss dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens eine Woche vor Abgabe ein begründeter schriftlicher Antrag vorliegen (vgl. gemeinsame Prüfungsordnung §21 (5)). | * Dieser Zeitraum kann im Einzelfall um bis zu zwei Wochen verlängert werden. Dafür muss dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens eine Woche vor Abgabe ein begründeter schriftlicher Antrag vorliegen (vgl. gemeinsame Prüfungsordnung vom 26.08.2011 bzw. 09/2016 §21 (5)).<ref name="BIWI09" /> | ||
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* Fristgerecht im zentralen [[Prüfungswesen]]. Dort wurde eine <blank text="zentrale Annahmestelle">https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php</blank> eingerichtet. | * Fristgerecht im zentralen [[Prüfungswesen]]. Dort wurde eine <blank text="zentrale Annahmestelle">https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php</blank> eingerichtet. | ||
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==Siehe auch== | |||
*<blank text="Studierenden-Informationen zum Organisationsablauf der Bachelor-Arbeiten in den Bildungswissenschaften">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/biwi/studium/lehramt/bala-arbeiten_studierenden-info18-03-2014.pdf</blank> | |||
*<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung LABG09">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> | |||
*<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung LABG16">https://zlb.uni-due.de/service-presse-studium-bama-2016/ordnungen</blank> | |||
*<blank text="Begriffsklärung der Hochschulrektorenkonferenz">https://www.hrk-nexus.de/meta/glossar/begriff/bachelorarbeit/</blank> | |||
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Version vom 1. Februar 2018, 10:19 Uhr
Bitte beachte: Die Bachelorarbeit sollte bestenfalls zwei Wochen vor Semesterende (SoSe: 30.09., WiSe: 31.03.) abgegeben werden. Wenn du deine Dozentin bzw. deinen Dozenten rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden, dass du dich noch pünktlich für das Praxissemester anmelden kannst.
Die Bachelorarbeit, auch Bachelor-Thesis, ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende des Bachelor-Studiums.
Diese kann sowohl in den Bildungswissenschaften (hier auch im Bereich Deutsch als Zweitsprache), als auch in den beiden bzw. drei anderen Studienfächern geschrieben werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Fächer unterscheiden sich von den Voraussetzungen der Bildungswissenschaften. Hierbei müssen einige weitere Module, als nur das C-Modul (Orientierungspraktikum), erfolgreich abgeschlossen sein.
Fächer
- Insgesamt 120 Credit Points, dabei ist die Verteilung auf die einzelnen Fächer irrelevant
- C-Modul (Orientierungspraktikum)
Bildungswissenschaften
LABG 2016
Insgesamt 120 Credit Points, dabei ist die Verteilung auf die einzelnen Fächer irrelevant und der erfolgreiche Abschluss der Module I, II und III oder I, II und IV
LABG 2009
- Insgesamt 120 Credit Points, dabei ist die Verteilung auf die einzelnen Fächer irrelevant
- Folgende Module der Bildungswissenschaften müssen erfolgreich absolviert worden sein:
- Gymnasium/Gesamtschule und Berufskolleg: Module A, B und C
- Grundschule und Haupt-/Real-/Gesamtschule Module A, B, C und D oder E [1]
Prüfer- und Themenwahl
Das Thema wird von einem Hochschullehrenden oder -dozierenden gestellt. Dieser oder diese muss mindestens promoviert, habilitiert oder Privatdozierender des gewählten Studienfaches sein und in die Lehramtsausbildung eingebunden, das heißt Lehrveranstaltungen im Bachelor durchgeführt haben.[1]
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das zentrale Prüfungswesen bei deinem zuständigen Sachbearbeiter. Hierfür gibt es keine Anmeldefristen, ihr könnt euch also jederzeit (innerhalb der Sprechzeiten des jeweiligen Sachbearbeiters[2]) für die Bachelorarbeit anmelden.
Im Prüfungswesen erhaltet ihr das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Bachelorarbeit“. Dieses ist nur in Papierform erhältlich.
Dieses reicht ihr nach Ausfüllen der Angaben zu Punkt A zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Bachelorarbeit“ im Bereich Prüfungswesen V15 R00 wieder ein. Im Folgenden bekommt ihr Bescheid, ob ihr zugelassen seid oder nicht. Wenn ihr zugelassen seid, müsst ihr eurer Betreuerin oder eurem Betreuer das Formular zum Ausfüllen des Punktes C aushändigen. Euer Betreuer bzw eure Betreuerin verschickt das Formular dann per Hauspost an die zuständige Person aus dem Prüfungsausschuss (für die Bildungswissenschaften ist dies zum Beispiel Frau Schormann in S06 S06 B87). Von da aus wird es nach Prüfung an das zentrale Prüfungswesen zurückgeschickt und ihr seid offiziell angemeldet.[1]
Bearbeitungszeit
- 8 Wochen
- Dieser Zeitraum kann im Einzelfall um bis zu zwei Wochen verlängert werden. Dafür muss dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens eine Woche vor Abgabe ein begründeter schriftlicher Antrag vorliegen (vgl. gemeinsame Prüfungsordnung vom 26.08.2011 bzw. 09/2016 §21 (5)).[1]
Abgabe
- Fristgerecht im zentralen Prüfungswesen. Dort wurde eine zentrale Annahmestelle eingerichtet.
- Essen: V15 R00 G16 (Frau Wasen)
- Duisburg: SG 032
- Uhrzeiten: Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, sowie Fr 09:00 - 12:00 Uhr.
- Du kannst deine Bachelor- oder Masterarbeit aber auch weiterhin in die Nachtbriefkästen einwerfen.
- Essen: Gebäudeeingang T01
- Duisburg: Gebäude LG
- Abgabe in dreifacher Form, gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form
- Eigenständigkeitserklärung in der auch enthalten ist, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde, wenn es sich um eine Gruppenarbeit handelt
Achtung: Bei jeder abgegebener Form muss eine digitale Kopie beigelegt werden
Hilfen
Die Schreibwerkstatt der UDE bietet Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben, aber auch eine persönliche Beratung an. Außerdem gibt es ein Sprachtelefon, bei dem man zu allen Problemen während des Schreibprozesses seine Fragen telefonisch stellen kann. Der Schreibtrainer ist ein Online-Trainingsprogramm für das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten.
Ebenso können dir Wissenschaftliche Suchmaschinen die Recherche erleichtern.
Siehe auch
- Studierenden-Informationen zum Organisationsablauf der Bachelor-Arbeiten in den Bildungswissenschaften
- Gemeinsame Prüfungsordnung LABG09
- Gemeinsame Prüfungsordnung LABG16
- Begriffsklärung der Hochschulrektorenkonferenz
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-04-22