Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
K (Gültigkeit) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Studiengebühren wurden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur „Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ zum [[Wintersemester]] 2011/2012 abgeschafft. | {{Teaser|Text=Die Studiengebühren wurden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur „Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ zum [[Wintersemester]] 2011/2012 abgeschafft.}} | ||
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Studium/Finanzieren/FAQ-Liste_Studiengebuehren.pdf</blank> | Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Studium/Finanzieren/FAQ-Liste_Studiengebuehren.pdf</blank> | ||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
{{Gültigkeit| DATUM = | {{Gültigkeit| DATUM = 2019-04-30}} | ||
[[Kategorie:Finanzielles]] | [[Kategorie:Finanzielles]] |
Version vom 18. September 2018, 11:56 Uhr
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten
Ausgleich
Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren, erhielten die Hochschulen vom Land NRW jährlich 249 Millionen Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung. Das Geld sollte ausschließlich zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen verwendet werden. Mittlerweile sind die Studiengebühren in allen Bundesländern Deutschlands für das Erststudium abgeschafft.
Studiengebühren an der UDE
An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/12 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studiengebühren mehr erhoben. Bislang waren Gebühren in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an. Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Siehe auch
- Abschaffung Studiengebühren
- Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-04-30