Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
(überarbeitet und gültigkeit) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text=Die Studiengebühren wurden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur „Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ zum [[Wintersemester]] 2011/2012 abgeschafft.}} | {{Teaser|Text=Die Studiengebühren wurden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur „Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ zum [[Wintersemester]] 2011/2012 abgeschafft.}} | ||
==Ausgleich== | ==Ausgleich== | ||
Zeile 13: | Zeile 11: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* <blank text="Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW>http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/Gesetz_zur_Verbesserung_der_Chancengleichheit.pdf</blank> | * <blank text="Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW>http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/Gesetz_zur_Verbesserung_der_Chancengleichheit.pdf</blank> | ||
Zeile 22: | Zeile 19: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
{{Gültigkeit| DATUM = 2019- | {{Gültigkeit| DATUM = 2019-10-30}} | ||
[[Kategorie:Finanzielles]] | [[Kategorie:Finanzielles]] |
Version vom 15. April 2019, 10:33 Uhr
Ausgleich
Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren, erhielten die Hochschulen vom Land NRW jährlich 249 Millionen Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung. Das Geld sollte ausschließlich zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen verwendet werden. Mittlerweile sind die Studiengebühren in allen Bundesländern Deutschlands für das Erststudium abgeschafft.
Studiengebühren an der UDE
An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/12 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studiengebühren mehr erhoben. Bislang waren Gebühren in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an. Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Siehe auch
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-30