Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Juli 2019, 10:17 Uhr
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der Grundordnung vom 13. August 2015 beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.
Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen. Neben den repräsentativen Aufgaben übt er das Hausrecht aus und achtet auf ordentliche Ausübung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen aller Lehrenden.
Prorektorate
Seit dem 1. April 2018 sind die Prorektorate folgendermaßen verteilt:
Prorektorat | Besetzung |
---|---|
Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchs & Wissenstransfer | Prof. Dr. Dr. Dagmar Führer-Sakel |
Studium & Lehre | Prof. Dr. Isabell van Ackeren |
Entwicklungs- & Ressourcenplanung | Prof. Dr. Thomas Spitzley |
Gesellschaftliche Verantwortung, Diversität & Internationalisierung | Prof Dr. Barbara Buchenau |
Siehe auch
Verwandte Seiten
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