Anerkennungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Begriffsklärung}}
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1. [[Anerkennung von Lehramtsprüfungen]]
<br>2. [[Anerkennung von Studienabschlüssen für den Seiteneinstieg]]


==Siehe auch==
*[[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] für ein Lehramtsstudium
*<blank text="Anerkennungsverfahren Lehrkräfte (Schulministerium NRW) ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html</blank>
*[[Anerkennung von Lehramtsprüfungen]] für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer in NRW bzw. den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW
*<BLANK text="Übersicht Anerkennungsverfahren des Schulministeriums: Ausländische Abschlüsse ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Abschluesse/Anerkennung/index.html</BLANK>
*[[Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten]] für den verpflichtenden [[Auslandsaufenthalt]] im Lehramtsstudium
*<BLANK text="Gegenseitige Anerkennung der neuen Lehrerausbildungen - FAQ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK>
* Anerkennung/Anrechnung der [[Fachpraktische Tätigkeit|fachpraktischen Tätigkeit]] für das Lehramt an Berufskollegs (BK)
* Informationen zur [[Anerkennung von Studienabschlüssen für den Seiteneinstieg]]
 


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Version vom 4. November 2019, 10:18 Uhr

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.



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