Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

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Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind [[Auslandsaufenthalt|Auslands&shy;aufent&shy;halte]] verpflich&shy;tend. Auch außer&shy;universitäre [[Auslandsaufenthalt|Auslands&shy;aufent&shy;halte]] können an&shy;ge&shy;rech&shy;net werden. Hierzu hat die [[Fakultät]] für [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Geisteswissenschaften]] eine ein&shy;heit&shy;liche Regelung für alle vier Fremd&shy;sprachen im [[BA]]-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden <ref name="Information der Romanistik">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/anerkennung_von_auslandsaufenthalten.pdf [zuletzt abgerufen am 04. November 2019]</ref>:   
Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind [[Auslandsaufenthalt|Auslands&shy;aufent&shy;halte]] verpflich&shy;tend. Auch außer&shy;universitäre Auslandsaufenthalte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine Regelung für alle vier Fremd&shy;sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können<ref name="Information der Romanistik">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/anerkennung_von_auslandsaufenthalten.pdf [zuletzt abgerufen am 04. November 2019]</ref>:   
* [[Praktika]] während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
* Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
* Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
* Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
* Erwerb der Hochschulreife im Zielland
* Erwerb der Hochschulreife im Zielland
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==Verwandte Seiten==
==Verwandte Seiten==
*[[Auslandsaufenthalt]]
* [[Anerkennung und Anrechnung]]
* [[Anerkennung und Anrechnung]]



Version vom 4. November 2019, 15:15 Uhr

Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslandsaufenthalte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine Regelung für alle vier Fremd­sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können[1]:

  • Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
  • Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
  • Erwerb der Hochschulreife im Zielland
  • zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)


Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die Studienfachberatung in deinem Fach (moderne Fremdsprache) bzw. die oder den Modulbeauftragte/-n wenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten findest du im Artikel Auslandsaufenthalt.

Quellen

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-03-18