Bachelor-Master: Masterarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die Masterarbeit ist die wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende deines Masterstudiums. Du kannst Sie entweder in einem deiner Fächer bzw. Lernbereiche oder in den Bildungswissenschaften (hier auch im Bereich [[Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ-Modul)|DaZ]]<ref>https://www.uni-due.de/daz-daf/dazmodul-master-masterarbeiten.php [abgerufen am am 27. November 2019]</ref>) schreiben. Bei der Anmeldung legst du fest, in welchem Fach du schreibst. Die Masterarbeit wird durch das Modul "Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln" begleitet.}}


{{Hinweis|Farbe=success|Text=
{{Hinweis|Farbe=success|Text=
'''!! Achtung !!'''<br>
Achtung: Damit du dein Masterzeugnis rechtzeitig für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst]] bekommst, solltest du deine Masterarbeit für den
Die Masterarbeit sollte bestenfalls für den
* Einstellungstermin 01. November: ca. '''Ende Juli'''
* Einstellungstermin 01. November: ca. Ende Juli
* Einstellungstermin 01. Mai: ca. '''Ende Januar'''
* Einstellungstermin 01. Mai: ca. Ende Januar
abgeben.<ref>Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 01. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 01. November Mitte Oktober.<br>
abgegeben werden.<ref>Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 1. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 1. November Mitte Oktober.
Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel '''6''' Wochen (siehe §20(15), [[GPO]] für deine Schulform). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa '''3''' Wochen um dein Zeugnis auszustellen. Plane am besten noch '''1''' weitere Woche Puffer ein.  
Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel '''6''' Wochen (GPO §20 (15)). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa '''3''' Wochen um euer Zeugnis auszustellen. Plant am besten noch '''1''' weitere Woche Puffer ein.  
</ref><br>
''[GPO hier: (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118)''
Wenn du deine Dozentin bzw. deinen Dozenten rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden.}}
''geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016
''(VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)'']''
</ref>
 
Das gilt allerdings nur, wenn es keine Zulassungsbeschränkung für deine [[Fächer]] gibt. Wenn du deine Dozentin oder deinen Dozenten also rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden, dass du dein Zeugnis noch fristgerecht zum [[Vorbereitungsdienst]] nachreichen kannst.
 
Jedoch kann es auch in Ausnahmefällen zu Verzögerungen seitens der Prüferinnen und Prüfer kommen, wenn diese eine Fristverlängerung beantragen.
}}{{Teaser|Text=
Die Masterarbeit, auch Master-Thesis, ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende des Master-Studiums.}}
 
Die Masterarbeit wird durch das Modul „Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln“ im Umfang von 9 [[Credit Points|Credits]] begleitet. Jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich [[Bildungswissenschaften]] führt eine Begleitveranstaltung im Umfang von 3 Credits durch. (siehe GPO §20(2)<ref>Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)</ref>)
 
Die Masterarbeit kann in begründeten Fällen in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung der jeweils individuellen Leistung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
 
Die Arbeit kann sowohl in den [[Bildungswissenschaften]] (hier auch im Bereich
[[Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ-Modul)|Deutsch als Zweitsprache]]) <ref>https://www.uni-due.de/daz-daf/dazmodul-master-masterarbeiten.php [zuletzt besucht am 23.1.18]</ref>, als auch in einem der studierten Unterrichtsfächer geschrieben werden.
 
== Voraussetzungen ==
== Voraussetzungen ==
Die Voraussetzungen der studierten Unterrichtsfächer unterscheiden sich von den Voraussetzungen der [[Bildungswissenschaften]].
Um deine Masterarbeit anmelden zu können, musst du:
 
* das abgeschlossenes Bachelorstudium,
===Unterrichtsfächer===
* den erfolgreichen Abschluss des [[Praxissemester|Praxissemesters]] und
* Abgeschlossenes Bachelorstudium
* insgesamt 35 [[Credit Points|CP]] (die Verteilung auf die Fächer ist dabei nicht wichtig) nachweisen.
* Erfolgreicher Abschluss des [[Praxissemester]]s
* Insgesamt 35 [[Credit Points]], dabei ist die Verteilung auf die einzelnen [[Fächer]] irrelevant


=== Bildungswissenschaften ===
Möchtest du deine Masterarbeit in den Bildungswissenschaften (oder in DaZ) schreiben, musst du zusätzlich noch folgende Module nachweisen<ref>siehe [[FPO]] BiWi für deine Schulform; bspw. FPO Master BiWi GyGe §5(6); https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-89-46_ws16.pdf [abgerufen am 27. November 2019]</ref>:
Siehe bspw. FPO BiWi Gy/Ge §5(7)<ref>FPO BiWi Gy/Ge §5(7);(Verkündungsblatt Jg. 12, 2014 S. 925 / Nr. 108)
*Module MA und MB ({{AbkGyGe}}, {{AbkBK}}, {{AbkG}})
geändert durch zweite Änderungsordnung vom 19. Oktober 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 939 / Nr. 172)</ref>
*Module A, B und MC '''oder''' MD ({{AbkHRSGe}})
* Voraussetzungen wie Unterrichtsfächer
und
* Folgende [[Modul]]e der [[Bildungswissenschaften]] müssen erfolgreich absolviert worden sein:
** {{AbkGyGe}}, {{AbkBK}}, {{AbkG}} [[Modul]]e A und B
** {{AbkHRSGe}} [[Modul]]e A, B und C oder D


== Prüfer- und Themenwahl ==
== Prüfer- und Themenwahl ==
Das Thema wird von einem oder einer Hochschullehrenden oder -dozierenden gestellt. Dieser oder diese muss mindestens promoviert, habilitiert oder Privatdozent bzw. -dozentin des gewählten [[Fächer|Studienfaches]] sein und in die Lehramts&shy;ausbildung eingebunden, das heißt Lehr&shy;veranstaltungen durchgeführt haben. (vgl. GPO §20(5) & (13))<ref>Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)</ref>.
Möchtest du deine Masterarbeit schreiben, sprichst du deine Dozentin oder deinen Dozenten selbst an, ob sie oder er dich betreuen und prüfen kann. Einige Fächer haben zusätzlich Listen mit Prüferinnen und Prüfer veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen. Das Thema deiner Masterarbeit stellt deine Prüferin oder dein Prüfer, du hast aber ein Vorschlagsrecht. Es ist möglich, das Thema einmal innerhalb des ersten Bearbeitungsmonats zu ändern.<ref>[[GPO]] Master für deine Schulform (§20)</ref>
Einige Fächer haben zusätzlich Listen mit Prüferinnen und Prüfer veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen.


== Anmeldung ==
== Anmeldung ==
Die <blank text="Anmeldung">https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/lehramt_ba_studiengaenge.shtml</blank> erfolgt über das zentrale [[Prüfungswesen]]. Hierfür gibt es '''keine''' Anmeldefristen, ihr könnt euch also jederzeit für die Masterarbeit anmelden.
Die [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/lehramt_ba_studiengaenge.shtml Anmeldung] deiner Masterarbeit nimmst du im [[Prüfungswesen]] bei der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter für das Fach vor, in welchem du schreiben möchtest. ES gibt '''keine''' Anmeldefristen, du kannst deine Arbeit während der Sprechzeiten anmelden.
 
Im Prüfungswesen bekommst du das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Dieses gibt es '''nur''' in Papierform im Prüfungswesen.
 
Auf dem Formblatt füllst du die Angaben zu '''Punkt A''' zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ aus und reichst das Formular wieder beim Prüfungswesen ein. Dann bekommst du Bescheid, ob du zulassen bist oder nicht.  


Im [[Prüfungswesen]] erhaltet ihr das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Dieses ist '''nur''' in Papierform erhältlich.
Bist du zugelassen, gibst du deiner Betreuerin oder deinem Betreuer das Formular und lässt '''Punkt C''' ausfüllen. Sie oder er leitet das Formular anschließend weiter.


Dieses reicht ihr nach Ausfüllen der Angaben zu '''Punkt A''' zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ im Bereich [[Prüfungswesen]] V15 R00 wieder ein. Im Folgenden bekommt ihr Bescheid, ob ihr zugelassen seid oder nicht. Wenn ihr zugelassen seid, muss von eurer Betreuerin oder eurem Betreuer der '''Punkt C''' des Formulars ausgefüllt werden. Danach geht der Antrag an die zuständige Person aus dem Prüfungsausschuss (für die Bildungswissenschaften ist dies zum Beispiel Frau Schormann in S06 S06 B87). Von da aus wird es nach Prüfung an das zentrale [[Prüfungswesen]] zurückgeschickt und ihr seid offiziell angemeldet. Ihr findet euer Thema und offizielles Abgabedatum jetzt online bei euren anderen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.
Nach erfolgreicher Anmeldung, findest du dein Thema und das offizielles Abgabedatum auch in [[HISinOne]] bei deinen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.


== Bearbeitungszeit ==
== Bearbeitungszeit ==
* 15 Wochen
* 15 Wochen
* Dieser Zeitraum kann im Einzelfall um bis zu acht Wochen verlängert werden. Dafür muss dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens eine Woche vor Abgabe ein begründeter schriftlicher Antrag vorliegen (vgl. §20 (6)).<ref name="gemeinsame-Prüfungsordnung-2009"><blank text="gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2009)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/</blank> vom 06.12.2011</ref><ref name="gemeinsame-Prüfungsordnung-2016"><blank text="gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2016)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank> vom 30.09.2016</ref>
* Eine Verlängerung um bis zu acht Wochen kannst du mit einem begründeten schriftlichen Antrag beim [[Prüfungsausschuss]] bekommen. dazu muss der Antrag bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin beim Prüfungsausschuss sein. Mehr dazu findest in der [[GPO|Gemeinsamen Prüfungsordnung]] Master für deine Schulform (§20).  
 
== Umfang==
*Die Masterarbeit soll in der Regel 80 Seiten nicht überschreiten<ref>[[GPO]] Master für deine Schulform (§20(10))</ref>. Ob es in deinem Fach abweichende oder weitere Regelungen zum Umfang gibt, kannst du in der [[FPO|Fachprüfungsordnung]] Master für dein gewähltes Fach nachlesen oder frag deine Prüferin oder deinen Prüfer.


== Abgabe ==
== Abgabe ==
* Fristgerecht im zentralen [[Prüfungswesen]]. Dort wurde eine <blank text="zentrale Annahmestelle">https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php</blank><ref>Bereich Prüfungswesen - Aktuelle Mitteilungen WS 13/14; https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php [zuletzt besucht am 23.1.18]</ref> eingerichtet.  
* Fristgerecht im Prüfungswesen. Dort gibt es eine [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/lehramt_ba_studiengaenge.shtml zentrale Annahmestelle].
:Essen: V15 R00 G16
* Du kannst deine Masterarbeit aber auch in die [[Terminbriefkästen]] werfen.
:Duisburg: SG 032
* Abgabe in dreifacher Form: gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (bei jeder abgegebenen Form legst du eine digitale Kopie bei).
:Essen: Gebäudeeingang T01
* Eigenständigkeitserklärung nicht vergessen!
:Duisburg: Gebäude LG
* Ist deine Masterarbeit eine Gruppenarbeit, muss in der Eigenständigkeitserklärung auch enthalten sein, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde.
* Du kannst deine Masterarbeit auch in die [[Terminbriefkästen]] werfen.
* Abgabe in dreifacher Form, gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (siehe GPO §20(9))<ref>Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)</ref>
* Eigenständigkeitserklärung, in der auch enthalten ist, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde, wenn es sich um eine Gruppenarbeit handelt
'''Achtung: Bei jeder abgegebener Form muss eine digitale Kopie beigelegt werden!'''


== Hilfen ==  
== Hilfen ==  
Die [[Schreibwerkstatt]] der [[UDE]] bietet Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben, aber auch eine persönliche Beratung an.  
Die [[Schreibwerkstatt]] bietet Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben und Beratung an.  
Außerdem gibt es ein [[Sprachtelefon]], bei dem man zu allen Problemen während des Schreibprozesses seine Fragen telefonisch stellen kann. Der [[Schreibtrainer]] ist ein Online-Trainingsprogramm für das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten.  
Außerdem gibt es das [[Sprachtelefon]] und den [[Schreibtrainer]].  


Ebenso können dir [[Wissenschaftliche Suchmaschinen]] die Recherche erleichtern.
Für die Recherche sind  [[Wissenschaftliche Suchmaschinen|wissenschaftliche Schumaschinen]] hilfreich.


== Masterbegleitmodul ==  
== Masterbegleitmodul ==  
* Das Begleitmodul zur Masterarbeit ''Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln'' umfasst 9 {{AbkCP}}. Hierzu bietet jedes [[Fächer|Studienfach]] (Unterrichtsfächer + [[Bildungswissenschaften]]) eine Veranstaltung zu jeweils 3 {{AbkCP}} an.  
*Die Masterarbeit wird durch das Modul „Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln“ im Umfang von 9 CP begleitet. Hierzu bietet jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich Bildungswissenschaften eine Begleitveranstaltung an<ref>siehe [[GPO]] Master für deine Schulform (§20)</ref>.
* Das [[Modul]] schließt dann mit einer Prüfung in dem [[Fächer|Studienfach]], in dem die Masterarbeit geschrieben wird, ab. Also muss diese Prüfung auch nur für dieses [[Fächer|Studienfach]] angemeldet werden.  
* Das Modul schließt mit einer Prüfung in dem Fach, in dem die Masterarbeit geschrieben wird, ab. Also musst du diese Prüfung auch nur für dieses Fach anmelden.
* Eine im Begleitmodul erbrachte Prüfungsleistung kann auch noch angerechnet werden, wenn die Masterarbeit nicht abgegeben oder nicht bestanden wird. Umgekehrt gilt auch, dass die Masterarbeit bestanden werden kann, aber das Begleitmodul nicht. Während das Begleitmodul zweimal wiederholt werden kann, kann die Masterarbeit nur einmal wiederholt werden.
* Eine im Begleitmodul erbrachte Prüfungsleistung kann auch noch angerechnet werden, wenn die Masterarbeit nicht abgegeben oder nicht bestanden wird. Umgekehrt gilt auch, dass die Masterarbeit bestanden werden kann, aber das Begleitmodul nicht. Während das Begleitmodul zweimal wiederholt werden kann, kann die Masterarbeit nur einmal wiederholt werden.<ref>siehe [[GPO]] Master für deine Schulform (§20, §21)</ref>
 
== Verwandte Seiten==
*[[Schreibwerkstatt]]
*[[Master]]
*[[Bachelor/Master#Noten| Welche Noten sind wichtig?]]
* [[Vorbereitungsdienst]]
 
==Siehe auch==
*<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2009)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/</blank>
*<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2016)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank>
*<blank text="Begriffsklärung der Hochschulrektorenkonferenz">https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/masterarbeit/</blank>


==Quellen==
==Quellen==
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[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
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Version vom 27. November 2019, 14:59 Uhr

Die Masterarbeit ist die wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende deines Masterstudiums. Du kannst Sie entweder in einem deiner Fächer bzw. Lernbereiche oder in den Bildungswissenschaften (hier auch im Bereich DaZ[1]) schreiben. Bei der Anmeldung legst du fest, in welchem Fach du schreibst. Die Masterarbeit wird durch das Modul "Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln" begleitet.

Achtung: Damit du dein Masterzeugnis rechtzeitig für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bekommst, solltest du deine Masterarbeit für den

  • Einstellungstermin 01. November: ca. Ende Juli
  • Einstellungstermin 01. Mai: ca. Ende Januar

abgeben.[2]
Wenn du deine Dozentin bzw. deinen Dozenten rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden.

Voraussetzungen

Um deine Masterarbeit anmelden zu können, musst du:

  • das abgeschlossenes Bachelorstudium,
  • den erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters und
  • insgesamt 35 CP (die Verteilung auf die Fächer ist dabei nicht wichtig) nachweisen.

Möchtest du deine Masterarbeit in den Bildungswissenschaften (oder in DaZ) schreiben, musst du zusätzlich noch folgende Module nachweisen[3]:

  • Module MA und MB (GyGe, BK, G)
  • Module A, B und MC oder MD (HRSGe)

Prüfer- und Themenwahl

Möchtest du deine Masterarbeit schreiben, sprichst du deine Dozentin oder deinen Dozenten selbst an, ob sie oder er dich betreuen und prüfen kann. Einige Fächer haben zusätzlich Listen mit Prüferinnen und Prüfer veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen. Das Thema deiner Masterarbeit stellt deine Prüferin oder dein Prüfer, du hast aber ein Vorschlagsrecht. Es ist möglich, das Thema einmal innerhalb des ersten Bearbeitungsmonats zu ändern.[4]

Anmeldung

Die Anmeldung deiner Masterarbeit nimmst du im Prüfungswesen bei der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter für das Fach vor, in welchem du schreiben möchtest. ES gibt keine Anmeldefristen, du kannst deine Arbeit während der Sprechzeiten anmelden.

Im Prüfungswesen bekommst du das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Dieses gibt es nur in Papierform im Prüfungswesen.

Auf dem Formblatt füllst du die Angaben zu Punkt A zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ aus und reichst das Formular wieder beim Prüfungswesen ein. Dann bekommst du Bescheid, ob du zulassen bist oder nicht.

Bist du zugelassen, gibst du deiner Betreuerin oder deinem Betreuer das Formular und lässt Punkt C ausfüllen. Sie oder er leitet das Formular anschließend weiter.

Nach erfolgreicher Anmeldung, findest du dein Thema und das offizielles Abgabedatum auch in HISinOne bei deinen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.

Bearbeitungszeit

  • 15 Wochen
  • Eine Verlängerung um bis zu acht Wochen kannst du mit einem begründeten schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss bekommen. dazu muss der Antrag bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin beim Prüfungsausschuss sein. Mehr dazu findest in der Gemeinsamen Prüfungsordnung Master für deine Schulform (§20).

Umfang

  • Die Masterarbeit soll in der Regel 80 Seiten nicht überschreiten[5]. Ob es in deinem Fach abweichende oder weitere Regelungen zum Umfang gibt, kannst du in der Fachprüfungsordnung Master für dein gewähltes Fach nachlesen oder frag deine Prüferin oder deinen Prüfer.

Abgabe

  • Fristgerecht im Prüfungswesen. Dort gibt es eine zentrale Annahmestelle.
  • Du kannst deine Masterarbeit aber auch in die Terminbriefkästen werfen.
  • Abgabe in dreifacher Form: gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (bei jeder abgegebenen Form legst du eine digitale Kopie bei).
  • Eigenständigkeitserklärung nicht vergessen!
  • Ist deine Masterarbeit eine Gruppenarbeit, muss in der Eigenständigkeitserklärung auch enthalten sein, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde.

Hilfen

Die Schreibwerkstatt bietet Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben und Beratung an. Außerdem gibt es das Sprachtelefon und den Schreibtrainer.

Für die Recherche sind wissenschaftliche Schumaschinen hilfreich.

Masterbegleitmodul

  • Die Masterarbeit wird durch das Modul „Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln“ im Umfang von 9 CP begleitet. Hierzu bietet jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich Bildungswissenschaften eine Begleitveranstaltung an[6].
  • Das Modul schließt mit einer Prüfung in dem Fach, in dem die Masterarbeit geschrieben wird, ab. Also musst du diese Prüfung auch nur für dieses Fach anmelden.
  • Eine im Begleitmodul erbrachte Prüfungsleistung kann auch noch angerechnet werden, wenn die Masterarbeit nicht abgegeben oder nicht bestanden wird. Umgekehrt gilt auch, dass die Masterarbeit bestanden werden kann, aber das Begleitmodul nicht. Während das Begleitmodul zweimal wiederholt werden kann, kann die Masterarbeit nur einmal wiederholt werden.[7]

Quellen

  1. https://www.uni-due.de/daz-daf/dazmodul-master-masterarbeiten.php [abgerufen am am 27. November 2019]
  2. Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 01. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 01. November Mitte Oktober.
    Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel 6 Wochen (siehe §20(15), GPO für deine Schulform). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa 3 Wochen um dein Zeugnis auszustellen. Plane am besten noch 1 weitere Woche Puffer ein.
  3. siehe FPO BiWi für deine Schulform; bspw. FPO Master BiWi GyGe §5(6); https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-89-46_ws16.pdf [abgerufen am 27. November 2019]
  4. GPO Master für deine Schulform (§20)
  5. GPO Master für deine Schulform (§20(10))
  6. siehe GPO Master für deine Schulform (§20)
  7. siehe GPO Master für deine Schulform (§20, §21)

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-09-27