Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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#REDIRECT[[Semesterbeitrag]]
{{Teaser|Text=Die Studiengebühren wurden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur „Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ zum [[Wintersemester]] 2011/2012 abgeschafft.}}
 
==Ausgleich==
Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren, erhielten die Hochschulen vom Land NRW jährlich 249 Millionen Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung. Das Geld sollte ausschließlich zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen verwendet werden.
Mittlerweile sind die Studiengebühren in allen Bundesländern Deutschlands für das Erststudium abgeschafft.
 
==Studiengebühren an der UDE==
An der [[UDE]] werden seit dem [[Wintersemester]] 2011/12 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studiengebühren mehr erhoben. Bislang waren Gebühren in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische [[Semesterbeitrag]] an.
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
 
==Siehe auch==
* <blank text="Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW>http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/Gesetz_zur_Verbesserung_der_Chancengleichheit.pdf</blank>
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Semesterbeitrag]]
*[[Studienkredit]]
*[[BAföG]]
 
{{Fluid}}
{{Gültigkeit| DATUM = 2019-10-30}}
[[Kategorie:Finanzielles]]

Aktuelle Version vom 9. Januar 2020, 10:07 Uhr

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